Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Auftrag / Auftragsrecht
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Beweislast

Zur Beweislast gilt zu bemerken: Auftraggeber Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die vom Beauftragten begangene Sorgfaltswidrigkeit zB Abweichung vom Vertraglichen Leistungsprogramm Beauftragter Der Beauftragte... weiterlesen

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Hilfspersonenhaftung

104 Setzt der Beauftragte für die Auftragserfüllung einen oder mehreren Erfüllungsgehilfen ein, so haftet er für deren Handlungen: Grundlagen OR 101 Begriff des Erfüllungsgehilfen Beauftragter... weiterlesen

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Haftungsreduktion

Eine Haftungsreduktion ist denkbar in folgenden Fällen: Uneigennützigkeit Vorliegen eine sehr hohes, dem Auftraggeber bekanntes Risiko Weiterführende Informationen Judikatur Uneigennützigkeit OR 99 Abs. 2 OR... weiterlesen

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Haftungsbeschränkungen

Leichte Fahrlässigkeit Grundsätzlich ist die „erforderliche Sorgfalt“ unabdingbar. Gleichwohl kann der Beauftragte vom Einstehen müssen entbunden werden für: leichte Fahrlässigkeit (vgl. OR 100 / OR... weiterlesen

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Erforderliche Sorgfalt

Sorgfaltsbegriff Der nicht gesetzlich definierte und uneinheitlich angewandte Sorgfaltsbegriff setzt sich wie folgt zusammen: Sorgfaltswahrnehmung als auftragsrechtliches Verhaltensgebot Verhaltensmaxime bei der Pflichtausübung Einhaltung des Verhaltensgebots... weiterlesen

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Mandats-Grundsätze

Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten: Vermeidung eines Übernahmeverschuldens Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht... weiterlesen

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Haftungsgrundlagen

Gleichwohl können die arbeitsrechtlichen Haftungsnormen nicht tel quel übernommen werden: keine Haftungsmilderung wegen Berufsrisikos beim Beauftragten keine Haftungsmilderung wegen gefahrgeneigter Arbeit beim Beauftragten Abhängigkeit des... weiterlesen

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Haftungsziel

Der Beauftragte haftet für: im allgemeinen die gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer (vgl. OR 398 Abs. 1) die getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen... weiterlesen

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Haftung

Einleitung Verschiedene Aspekte beeinflussen die Sorgfaltsanforderungen an den Beauftragten, nämlich: Haftungsziel Haftungsgrundlagen Auftragserfüllung oder –nichterfüllung Mandats-Grundsätze Zweckmässige Handlungsweise Erforderliche Sorgfalt Haftungsbeschränkungen Haftungsreduktion Hilfspersonenhaftung Beweislast Kasuistik... weiterlesen

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Diskretion / Geheimhaltung

Die meisten Mandate basieren auf einem Vertrauensverhältnis und erfordern sachbedingt die Diskretion oder standesbedingt oder sogar strafbewehrt die Geheimhaltung vom Beauftragten (vgl. StGB 321, BAG... weiterlesen

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Ablieferungspflicht

Einleitung Die Erläuterung der Ablieferungspflicht unterscheidet sich je nach Stadium (Freiwilligkeit, Vertretungsart, Rückbehaltung zur Anspruchssicherung, automatische Rechtsnachfolge bei Forderungen und Zwang bzw. Konkurs): Ablieferung Herausgabepflicht... weiterlesen

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Sorgfalt im Einzelfall

Der Beauftragte haftet dem Auftraggeber im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (= Sorgfaltshaftung; vgl. OR 398 Abs. 1). Der Beauftragte... weiterlesen

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Treuepflichten

Der Beauftragte muss die Auftraggeber-Interessen umfassend wahren und alles unterlassen, was dem Auftraggeber schaden könnte. Der Beauftragte hat alles zu tun, was für die Bewirkung... weiterlesen