Getreue + sorgfältige Ausführung
Gemäss OR 398 Abs. 2 schuldet der Beauftragte dem Auftraggeber ein „getreue und sorgfältige Ausführung“ des Auftrages. Die getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts... weiterlesen
Gemäss OR 398 Abs. 2 schuldet der Beauftragte dem Auftraggeber ein „getreue und sorgfältige Ausführung“ des Auftrages. Die getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts... weiterlesen
Der Beauftragte ist zur vorschriftsgemässen Ausführung verpflichtet (vgl. OR 397): Grundsätze Befolgungspflicht Der Beauftragte hat die Auftraggeber-Weisungen zu befolgen Abmahnungspflicht des Beauftragten Hat der Auftraggeber... weiterlesen
Die Auftragsausführung basiert auf der Geschäfts- und Dienstleistungspflicht. Nach der Auftragsanalyse besteht die Pflicht zum Tätigwerden des Beauftragten: Tätigwerden in einer bestimmten Richtung Orientierung am... weiterlesen
Einleitung Die Beauftragten-Pflichten ergeben sich aus OR 394 Abs. 1. Ausfluss der Beauftragten-Stellung sind folgende Pflichten-Elemente: Auftragsausführung Auftraggeber-Weisungen Getreue + sorgfältige Ausführung Einleitung Treuepflicht Aufklärungs-... weiterlesen
Ausfluss des vertraglichen Treueverhältnisses zwischen den Auftragsparteien ist es, dass der Auftraggeber den Beauftragten vor Gefahren warnt: Risiken, die mit der Auftragserfüllung verbunden sein können... weiterlesen
Der Beauftragte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Mitwirkung des Auftraggebers, obwohl dessen Mitwirkungsbeitrag sachbedingt meistens unerlässlich ist. Je nach Mandat kann es sinnvoll sein, Mitwirkungshandlungen... weiterlesen
Einleitung Je nach Mandatsgegenstand ist Gefahr einer Haftung gegenüber Dritten reell. Es empfiehlt sich daher im Mandatsvertrag bzw. im Treuhandvertrag (auch Arbeitsvertrag), zB für das... weiterlesen
Einleitung Das Thema Befreiungsanspruch wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Gesetzliche Grundlage Einordnung Grundsatz Technische Erfassung des Schadenersatzes Voraussetzungen Fälligkeit Exkurs: Schadloshaltungsklausel Gesetzliche Grundlage OR... weiterlesen
Einleitung Das Thema Befreiungsanspruch wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Gesetzliche Grundlage Einordnung Grundsatz Voraussetzungen Drittverpflichtung im Mandatsinteresse Befreiungsgegenstand Befreiungsmöglichkeiten Fälligkeit Prozessuales Gesetzliche Grundlage OR... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Einordnung Grundsatz Voraussetzungen Auslagen und Aufwendungen Kosten des Beizugs eines Dritten Computerdienstleistungs- + Internet-Kosten Keine Generalunkosten Abhängigkeit von der richtigen Auftragsausführung Fälligkeit Prozessuales... weiterlesen
Die Verjährung der Honorarforderung ist meistens der letzte Akt einer Mandatsbefassung und wirft beauftragten- wie auftraggeberseits des Öftern Fragen auf. Die Einzelheiten betreffen: Definition Eine... weiterlesen
Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Tilgung (Zahlung) auch durch Übereinkunft zum Erlöschen gebracht werden: Definition = Beauftragter verzichtet ganz oder teilweise auf... weiterlesen
Will der Beauftragte seinen Honoraranspruch geltend machen, liegt die Behauptungs- und Beweislast an ihm. Im Einzelnen bestehen folgende Behauptungs- und Beweisobliegenheiten: Auftragsverhältnis Nachweis, dass ein... weiterlesen
Der Beauftragte hat bei Nichtzahlung seiner Honorare und Barauslagen (Aufwendungsersatz) folgende Durchsetzungsmöglichkeiten: ohne Rechtsöffnungstitel Klageobliegenheit des Beauftragten Der Beauftragte kommt für die Geltendmachung seiner Ansprüche,... weiterlesen
Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Zahlung auch durch Verrechnung zum Erlöschen gebracht werden: Definition = Kompensation der Ansprüche von Auftraggeber und Beauftragter... weiterlesen
Bei der Honorar-Fälligkeit sind die Rechtsgrundlagen und allfällige Abreden von entscheidender Bedeutung: Fälligkeit Definition = Recht des Beauftragten das Honorar vom Auftraggeber einzufordern und bei... weiterlesen
Einleitung Das Thema Honorarrechnung wird in folgenden Punkten abgehandelt: Allgemeines Vorauszahlungen Honorarvorschüsse Akontozahlungen Abschlagszahlungen Teilzahlungen Allgemeines Die Rechnungsstellung entspringt der Pflicht des Beauftragten jederzeit über... weiterlesen
Rz 436 ff. Honorargläubiger ist grundsätzlich der Beauftragte: Mehrere Auftraggeber = Solidargläubiger Vererblichkeit der Honorarforderung Mit dem Tode des Beauftragten geht der Honoraranspruch auf seine... weiterlesen
Honorarschuldner ist grundsätzlich der Auftraggeber: Mehrere Auftraggeber = mehrere, solidarisch haftende Honorarschuldner (vgl. OR 403 Abs. 1) Keine persönliche Leistungspflicht des Auftraggebers Keine Pflicht des... weiterlesen
Ja nach der Natur des Mandates hat der Beauftragte verschiedene Honorarsicherungsmöglichkeiten (von Gesetzes wegen, vertragliche oder praktische): Honorarsicherung von Gesetzes wegen Der Gesetzgeber hat die... weiterlesen