Abzuparzellierender Baulandteil
Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen... weiterlesen
Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen... weiterlesen
Zur optimalen Parzellenbildung und / oder Grundstücksausnutzung erstellen die Planer des verkaufswilligen Grundeigentümers oft Überbauungskonzepte. Ähnliche Projektunterlagen mit Investitions- und Ertragswertberechnung erstellt auch der kaufwillige... weiterlesen
Der Erwerb von Bauland ohne Vorliegen eines Bauprojekts ist heute noch die Regel. Ausnahmen bestehen dort, wo der Landverkäufer (zB Architekt, Totalunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller u.ä.)... weiterlesen
Einleitung Beim Baulanderwerb sind verschiedene Vorgehensweisen der Parteien anzutreffen: Bauland ohne Bauprojekt Bauland mit Bauprojekt Abzuparzellierender Baulandteil Bauland mit Abbruchbaute Grundstückkauf über Land + angefangene... weiterlesen
Bei Anwendung des indirekten Immobilienerwerbs (Gründung eines Rechtsträgers oder Kauf mit einer bestehenden Gesellschaft) haben die Beteiligungsinhaber später zwei Desinvestitionsvarianten: Verkauf der Beteiligungspapiere Verkauf der... weiterlesen
Alleineigentum Gemeinschaftliches Eigentum Miteigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Stockwerkeigentum Gesamteigentum Gesamteigentumsformen Gütergemeinschaft Vertragliche Güterstände Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft verbreitete Variante beim „Ehegattenerwerb“ (nebst Miteigentum): Ehegattengemeinschaft Exkurs: Ehegattengesellschaft... weiterlesen
Einleitung Die Erwerbsform ist abhängig von der Anzahl der Kaufwilligen (Einzelperson oder mehrere Personen), der Zusammensetzung der mehreren Personen, den Bedürfnissen (künftige Eigennutzung oder Kapitalanlage)... weiterlesen
Selbstverständlich ist es zulässig, dass – vorbehältlich der Restriktionen zum Immobilienerwerb durch Personen im Ausland – ein ausländischer Rechtsträger als Baulanderwerber auftritt: Grundsätzliches Es kann... weiterlesen
Als Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit kommen insbesondere in Betracht: Stiftung (Immobilienanlagestiftung) Exkurs: Immobilienanlagestiftung Juristische Personen Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesellschaft | aktiengesellschaft.ch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft... weiterlesen
Eine Einzelperson ist grundsätzlich stets zum Baulanderwerb berechtigt. Sobald indessen eine Mehrheit von natürlichen Personen als Erwerber in Erscheinung tritt, stellt sich die Frage nach... weiterlesen
Einleitung Der Entscheidungsträger für den Baulanderwerb hat sich Gedanken zur Person des Erwerbers zu machen. Einerseits ist an die Rechts- bzw. Vermögensnachfolge zu denken und... weiterlesen
Einleitung Beim effektiven Kauf des Baulandes ist zu beachten: Erwerbspersonen-Entscheid Einleitung Natürliche Person Juristische Person Ausländischer Rechtsträger Erwerbsform Einleitung Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb Erwerbsgegenstand Einleitung... weiterlesen
Definition Vormerkungen im Grundbuch sichern die ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten. Vormerkungsarten / Grundlagen Es bestehen drei Vormerkungsarten, nämlich:... weiterlesen
Definition Die Anmerkungen bezwecken die Kundgabe von privat- oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen. Die Anmerkungen haben einzig, aber immerhin Informationscharakter. Der Bestand dieser Rechtsverhältnisse ist nicht von... weiterlesen
Nicht selten gehen Grundeigentümer mit Dritten aus Entgegenkommen oder zur Verwirklichung bestimmter Ziele nicht im Grundbuch eintragungsfähige Verpflichtungen ein, und zwar mit der Weiterüberbindungspflicht an... weiterlesen
Nicht nur die Bau- oder Nutzungsbeschränkungen können dem bauwilligen Erwerber einen Strich durch die Rechnung machen, sondern historisch bedingte oder „ganz gewöhnliche“ vorbestandene Grundstücksnutzungen mit... weiterlesen
Zivilrechtlich kann eine „negative Dienstbarkeit“ auch zur Enthaltung einer bestimmten Grundstücknutzung (Unterlassung) führen, zB: Gewerbebeschränkung zwecks Immissionsschutz Aussichtsservitut Weiterführende Informationen Inhalt und Umfang Aussichtsservitut... weiterlesen
Die bauliche Realisation kann durch eine negative Dienstbarkeit (Unterlassen) eingeschränkt sein durch, zB Bauverbot Baubeschränkung Die weitere Drittverwendbarkeit des Baulandgrundstücks kann durch eine vorbestandene Baurechtsdienstbarkeit... weiterlesen
Mit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 01.01.1912 wurde für das gesamte Gebiet der Schweiz die Einführung des eidgenössischen Grundbuches beschlossen. Trotz der verstrichenen Zeit... weiterlesen
Einleitung Für den Baulanderwerber sind natürlich zivil-rechtliche Beschränkung in der Überbauung und Nutzung einer Baulandparzelle von elementarer Wichtigkeit. Unter diesem Abschnitt wenden wir uns den... weiterlesen