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Bauland

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Abzuparzellierender Baulandteil

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen und grundbuchlich zu vollziehen. Die Abläufe sind:

Prüfung der Parzellierungsmöglichkeit durch den Verkäufer

  • Festlegung der Parzellenform
  • Berücksichtigung einer separaten Erschliessung

Parzellierungsauftrag an den Geometer

  • Instruktion über die vorgesehene Parzellierung
  • Ausfertigung der Geometerarbeiten
    • Mutationsplan (Katasterplanauszug)
      • mit Einzeichnung der geplanten Grenzen des neu geschaffenen Grundstücks in rot
    • Mutationstabelle
      • Matrixtabelle mit Beständen
        • Altbestand
          • Katasternummer des Stamm-Grundstücks mit bisheriger Fläche
        • Neubestand
          • Stamm-Grundstück mit neuer Katasternummer und reduzierter Fläche
          • Neues Grundstück mit neuer Katasternummer und Mass der abgetrennten Fläche
            • Neues Grundbuchblatt (Grundbuchamt)
        • Kontrollrechnung

Allf. Bewilligung durch Baubehörde

Grundbuchlicher Vollzug

  • Grundbuchanmeldung auf Basis von Mutationstabelle und Mutationsplan, samt Parzellierungsbeschluss der Baubehörde und Rechtskraftbescheinigung
  • Meldung an Geometer, damit er die provisorischen neuen Grenzen definitiv in den Katasterplan eintragen kann
  • Pflicht des Grundbuchamtes zur Mitteilung an verschiedene Behörden

Geometer-Vollzug

  • Eintragung der neuen Grenzen im Vermessungswerk
  • Setzung des Marchsteine auf dem Baulandareal

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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