Grundstückkauf
Einleitung Der Grundstückkauf (asset deal), wozu auch der Baulandkauf zählt, ist besonders geregelt (OR 216 ff.). Die wesentlichsten Vertragspunkte auf einen Blick: Form Kaufobjekt Kaufpreis... weiterlesen
Einleitung Der Grundstückkauf (asset deal), wozu auch der Baulandkauf zählt, ist besonders geregelt (OR 216 ff.). Die wesentlichsten Vertragspunkte auf einen Blick: Form Kaufobjekt Kaufpreis... weiterlesen
Der Kauf von Bauland folgt grundsätzlich der allgemeinen Regeln des Grundstückkaufs: öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages Konditionen / Bedingungen bedingungslose Verkaufs- bzw. Kaufabrede oder Suspensiv-Bedingung der... weiterlesen
Es gibt am Schweizer Baumarkt Fertighaushersteller und Anbieter von Systemhäusern (Architektenhäuser mit vorgefertigten Elementen), die in grösserem Stil Bauland kaufen und ihren Bauabnehmern parzellenweise zum... weiterlesen
Im Wohnungsbau werden Land und Baute den bauunkundigen Erwerbern, je nach den individuellen Verhältnissen, mittels unterschiedlicher Rechtsgeschäfte, wie beim Immobilienerwerb ab Plan (Rechtsgeschäftvarianten) übertragen: Vertragsgegenstand... weiterlesen
Einige Worte noch an Wohneigentumserwerber: Vielfach endet der Wunsch nach Erwerb von Wohnbauland beim Erwerb eines fertigen Einfamilienhauses bzw. einer bezugsbereiten Stockwerkeigentumswohnung, und zwar ab... weiterlesen
Nicht selten will der Bauland-Anbieter dem Kaufinteressenten nicht nur das Bauland verkaufen, sondern auch die Baute erstellen. Der Bauherr will verständlicherweise eine bezugsfertige Baute erhalten.... weiterlesen
In der Bauproduktion werden v.a. Stockwerkeigentumsanteile vor Erstellung der Baute und anschliessend während der Bauausführung verkauft. Immer wird dabei Bauland mit der angefangenen Baute verkauft.... weiterlesen
Bei Zentrums-, Aussichts- und anderen guten Lagen greifen Bauwillige auf Altbestände (Bestandesbauten), die nicht renovationswürdig oder nicht sanierungsfähig sind, zurück und erwerben Land und Abbruchbaute(n),... weiterlesen
Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen... weiterlesen
Zur optimalen Parzellenbildung und / oder Grundstücksausnutzung erstellen die Planer des verkaufswilligen Grundeigentümers oft Überbauungskonzepte. Ähnliche Projektunterlagen mit Investitions- und Ertragswertberechnung erstellt auch der kaufwillige... weiterlesen
Der Erwerb von Bauland ohne Vorliegen eines Bauprojekts ist heute noch die Regel. Ausnahmen bestehen dort, wo der Landverkäufer (zB Architekt, Totalunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller u.ä.)... weiterlesen
Einleitung Beim Baulanderwerb sind verschiedene Vorgehensweisen der Parteien anzutreffen: Bauland ohne Bauprojekt Bauland mit Bauprojekt Abzuparzellierender Baulandteil Bauland mit Abbruchbaute Grundstückkauf über Land + angefangene... weiterlesen
Bei Anwendung des indirekten Immobilienerwerbs (Gründung eines Rechtsträgers oder Kauf mit einer bestehenden Gesellschaft) haben die Beteiligungsinhaber später zwei Desinvestitionsvarianten: Verkauf der Beteiligungspapiere Verkauf der... weiterlesen
Alleineigentum Gemeinschaftliches Eigentum Miteigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Stockwerkeigentum Gesamteigentum Gesamteigentumsformen Gütergemeinschaft Vertragliche Güterstände Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft verbreitete Variante beim „Ehegattenerwerb“ (nebst Miteigentum): Ehegattengemeinschaft Exkurs: Ehegattengesellschaft... weiterlesen
Einleitung Die Erwerbsform ist abhängig von der Anzahl der Kaufwilligen (Einzelperson oder mehrere Personen), der Zusammensetzung der mehreren Personen, den Bedürfnissen (künftige Eigennutzung oder Kapitalanlage)... weiterlesen
Selbstverständlich ist es zulässig, dass – vorbehältlich der Restriktionen zum Immobilienerwerb durch Personen im Ausland – ein ausländischer Rechtsträger als Baulanderwerber auftritt: Grundsätzliches Es kann... weiterlesen
Als Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit kommen insbesondere in Betracht: Stiftung (Immobilienanlagestiftung) Exkurs: Immobilienanlagestiftung Juristische Personen Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesellschaft | aktiengesellschaft.ch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft... weiterlesen
Eine Einzelperson ist grundsätzlich stets zum Baulanderwerb berechtigt. Sobald indessen eine Mehrheit von natürlichen Personen als Erwerber in Erscheinung tritt, stellt sich die Frage nach... weiterlesen
Einleitung Der Entscheidungsträger für den Baulanderwerb hat sich Gedanken zur Person des Erwerbers zu machen. Einerseits ist an die Rechts- bzw. Vermögensnachfolge zu denken und... weiterlesen
Einleitung Beim effektiven Kauf des Baulandes ist zu beachten: Erwerbspersonen-Entscheid Einleitung Natürliche Person Juristische Person Ausländischer Rechtsträger Erwerbsform Einleitung Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb Erwerbsgegenstand Einleitung... weiterlesen