Verfahren beim Nachlassgericht
Summarisches Verfahren Untersuchungsgrundsatz Unverzüglicher Entscheid Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG ABEGG ROGER... weiterlesen
Summarisches Verfahren Untersuchungsgrundsatz Unverzüglicher Entscheid Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG ABEGG ROGER... weiterlesen
Definition Provisorischer Sachwalter = Sachwalter, welcher zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages eingesetzt wird Grundlage SchKG 293b 1Zur näheren Prüfung... weiterlesen
Legitimiert, die Stundungsverlängerung zu beantragen, sind die Parteien, welche den Stundungsantrag selbst gestellt haben. der Sachwalter, v.a. in der Konstellation von SchKG 293 lit. c... weiterlesen
höchstens 4 Monate (vgl. SchKG 293a Abs. 2) Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a... weiterlesen
In diesem Verfahrensstadium werden die Gläubiger nicht angehört. Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a... weiterlesen
Allgemeines Im Rahmen der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung nehmen sog. «Pre-packs» an Bedeutung zu: Definition Pre-pack = Möglichst weitgehende Ausarbeitung einer Sanierungslösung oder eines genau umschriebenen... weiterlesen
Zur Stundungsbewilligung bedarf es: einer «realistischen Chance» der Berücksichtigung allfälliger Sicherungs-, Retentions- oder Pfandrechte der Deckung der Verfahrenskosten (inkl. Massenverbindlichkeiten) der Deckung der privilegierten Forderungen... weiterlesen
Aussetzung des Konkurseröffnungsentscheides Nach SchKG 173a kann das Gericht den Entscheid übrer den Konkurs aussetzen, wenn der Schuldner oder ein Gläubiger ein Gesuch um Nachlassstundung... weiterlesen
SchKG 293a (Bewilligung) SchKG 293b (provisorischer Sachwalter) Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG... weiterlesen
Provisorische Nachlassstundung = Vorbereitung des Nachlassvertrages oder allenfalls der Umsetzung einer mit der Stundung angestrebten Sanierung ohne Abschluss eines Nachlassvertrags Literatur Allgemein BAUER THOMAS /... weiterlesen
Das Bundesgericht (BGer) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anforderungen an die Substantiiertheit des Vorbringens eines Betreibungsschuldners...... weiterlesen
Die Forderungseingaben und die Stellungnahmen des Schuldners sind vom Sachwalter ins Forderungsverzeichnis aufzunehmen und in seinem Bericht zu erläutern (vgl. SchKG 304): Gliederung Das Forderungsverzeichnis ist zu... weiterlesen
Gemäss SchKG 300 Abs. 2 hat der Sachwalter zu den eingegebenen Gläubiger-Forderungen die Erklärung des Schuldners einzuholen: Inhalt der Schuldner-Erklärung Die Erklärung des Schuldners zu beinhalten Anerkennung... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Mit der Inventaraufnahme – wie auch mit der Schätzung der Aktiven – sollte, wie sich aus der Verweisung in Art. 293c Abs. 1 ergibt, bereits... weiterlesen
Agenda: Inventar Inventar Pfandschätzung... weiterlesen
Die Wirkungen im Rahmen der Definitiven Nachlassstundung gemäss SchKG 298 (Wirkung auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners) bestimmen: «1 Der Schuldner kann seine Geschäftstätigkeit unter Aufsicht des... weiterlesen
Die Wirkungen im Rahmen der Definitiven Nachlassstundung gemäss SchKG 297a (Wirkung der Stundung auf die Dauerschuldverhältnisse des Schuldner) lauten: „Der Schuldner kann mit Zustimmung des... weiterlesen
Die Wirkungen im Rahmen der Definitiven Nachlassstundung gemäss SchKG 297 (Wirkung der Stundung auf die Rechte der Gläubiger) lauten wie folgt: 1 Während der Stundung kann... weiterlesen
Festsetzung Festsetzung durch den Nachlassrichter (GebV 55 ff.) Sicherstellung Nachlassrichter Der Nachlassrichter kann den Gesuchsteller bzw. Schuldner zur Sicherstellung der Kosten verhalten (Kautionierung) Vgl. BGE... weiterlesen