Definitive Rechtsöffnung: Gläubiger-Obsiegen im Rechtsöffnungsverfahren > Kostenvorschuss-Rückerstattungspflicht des Gerichts
Sachverhalt Obsiegt eine Gläubiger gegen den Schuldner im Rechtsöffnungsverfahren, so muss ihm das zuständige Gericht den Kostenvorschuss nach revidiertem Zivilprozessrecht (ZPO 111 Abs. 1) zurückzahlen.... weiterlesen