Nichteintritt Verjährung
Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen
Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen
Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind... weiterlesen
Aktivlegitimation Die Anfechtungsberechtigung ist nicht Prozessvoraussetzung, sondern materiell-rechtliches Erfordernis für die Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs. Die Aktivlegitimation hängt gemäss SchKG 285 Abs. 2 davon ab, ob... weiterlesen
Anfechtungsklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz → (Wohn-)Sitz des Beklagten. Anfechtungsklage gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in der Schweiz → Ort der... weiterlesen
Die Formulierung von Rechtsbegehren ist stark einzelfall-abhängig. Die nachfolgenden Ausführungen stellen Anregungen dar und beinhalten keine entsprechenden Zusicherungen, dass die dargestellten Vorgehensweisen im Einzelfall sachdienlich... weiterlesen
Der Anfechtungskläger trägt die Beweislast für die gläubigerschädigende Rechtshandlung, für die Schädigungs- resp. Begünstigungsabsicht des Schuldners, welche mindestens in der Form eines „dolus eventualis“ (Eventualvorsatz)... weiterlesen
Sämtliche Rechtshandlungen, welche das Vermögen der Gläubiger schädigen und in der Absicht vorgenommen wurden, diese zu benachteiligen, sind anfechtbar, soweit die Schädigungsabsicht des Schuldners für... weiterlesen
Das Anfechtungsrecht kann folgendermassen geltend gemacht werden: Geltendmachung mittels Anfechtungsklage Einredeweise Geltendmachung gegen eine betreibungsrechtliche Klage vorprozessuale Geltendmachung (Verhandlungsstadium) Einredeweise kann das Anfechtungsrecht etwa gegen... weiterlesen
Zur Sicherung der Ansprüche im Rahmen der paulianischen Anfechtungsklage sind möglich: bei Realvollstreckung (Rückgabe in natura) vorsorgliche Massnahmen (ZPO 262 lit. b) bei Grundstücken Verfügungsbeschränkung... weiterlesen
Ein Entscheid im Anfechtungsprozess hat bloss vollstreckungsrechtliche Wirkung (Ziel: Wiederherstellung des Vollstreckungssubstrats). Die zivilrechtlichen Wirkungen der angefochtenen Rechtshandlung bleiben grundsätzlich unangetastet (z.B. Eigentumsverhältnisse) Die Wirkungen... weiterlesen
Für Konkursverwalter und Nachlass-Liquidatoren sind Anfechtungsansprüche ein regelmässiges Thema, für Betreibungsbeamte eher weniger. Die Problemkreise sind: Nachweis der Schädigungsabsicht und deren Kenntnis beim Begünstigten Erkennbarkeit... weiterlesen
Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen
Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen
Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen
Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken,... weiterlesen
Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen
Der Schuldner muss im Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung überschuldet gewesen sein. Eine Überschuldung des Schuldners liegt vor, wenn dessen Verbindlichkeiten durch seine Aktiven... weiterlesen
Der begünstigte Gläubiger kann gegen die erhobene Anfechtungsklage einwenden, er habe die Überschuldung des Schuldners nicht gekannt und hätte sie auch nicht erkennen können (SchKG... weiterlesen
Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein. Beginn und Ende der Verdachtsfrist Die Verdachtsfrist ist... weiterlesen
Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen