Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Paulianische Anfechtung / A...
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Nichteintritt Verjährung

Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen

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Verfahrensart

Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind... weiterlesen

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Verfahrensparteien

Aktivlegitimation Die Anfechtungsberechtigung ist nicht Prozessvoraussetzung, sondern materiell-rechtliches Erfordernis für die Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs. Die Aktivlegitimation hängt gemäss SchKG 285 Abs. 2 davon ab, ob... weiterlesen

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Gerichtsstand

Anfechtungsklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz → (Wohn-)Sitz des Beklagten. Anfechtungsklage gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in der Schweiz → Ort der... weiterlesen

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Rechtsbegehren

Die Formulierung von Rechtsbegehren ist stark einzelfall-abhängig. Die nachfolgenden Ausführungen stellen Anregungen dar und beinhalten keine entsprechenden Zusicherungen, dass die dargestellten Vorgehensweisen im Einzelfall sachdienlich... weiterlesen

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Beweislast

Der Anfechtungskläger trägt die Beweislast für die gläubigerschädigende Rechtshandlung, für die Schädigungs- resp. Begünstigungsabsicht des Schuldners, welche mindestens in der Form eines „dolus eventualis“ (Eventualvorsatz)... weiterlesen

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Zweck

Sämtliche Rechtshandlungen, welche das Vermögen der Gläubiger schädigen und in der Absicht vorgenommen wurden, diese zu benachteiligen, sind anfechtbar, soweit die Schädigungsabsicht des Schuldners für... weiterlesen

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Möglichkeiten der Geltendmachung

Das Anfechtungsrecht kann folgendermassen geltend gemacht werden: Geltendmachung mittels Anfechtungsklage Einredeweise Geltendmachung gegen eine betreibungsrechtliche Klage vorprozessuale Geltendmachung (Verhandlungsstadium) Einredeweise kann das Anfechtungsrecht etwa gegen... weiterlesen

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Sicherung Anfechtungsansprüche

Zur Sicherung der Ansprüche im Rahmen der paulianischen Anfechtungsklage sind möglich: bei Realvollstreckung (Rückgabe in natura) vorsorgliche Massnahmen (ZPO 262 lit. b) bei Grundstücken Verfügungsbeschränkung... weiterlesen

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Wirkungen der erfolgreichen Anfechtung

Ein Entscheid im Anfechtungsprozess hat bloss vollstreckungsrechtliche Wirkung (Ziel: Wiederherstellung des Vollstreckungssubstrats). Die zivilrechtlichen Wirkungen der angefochtenen Rechtshandlung bleiben grundsätzlich unangetastet (z.B. Eigentumsverhältnisse) Die Wirkungen... weiterlesen

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Fazit

Für Konkursverwalter und Nachlass-Liquidatoren sind Anfechtungsansprüche ein regelmässiges Thema, für Betreibungsbeamte eher weniger. Die Problemkreise sind: Nachweis der Schädigungsabsicht und deren Kenntnis beim Begünstigten Erkennbarkeit... weiterlesen

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Ziel

Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen

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Motive

Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen

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Bedeutung

Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen

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Anfechtbare Rechtshandlung

Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken,... weiterlesen

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Zeitpunkt Rechtshandlung

Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen

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Vorliegen Überschuldung

Der Schuldner muss im Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung überschuldet gewesen sein. Eine Überschuldung des Schuldners liegt vor, wenn dessen Verbindlichkeiten durch seine Aktiven... weiterlesen

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Berechnung Verdachtsperiode

Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein. Beginn und Ende der Verdachtsfrist Die Verdachtsfrist ist... weiterlesen

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Nichteintritt Verjährung

Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen