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Paulianische Anfechtung / A...
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Schenkungsanfechtung (SchKG 286)

Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlung Zeitpunkt Rechtshandlung Gutgläubigkeit Begünstigter Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart Verfahrensparteien Gerichtsstand Rechtsbegehren... weiterlesen

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Begriff

Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden.... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Schenkungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen

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Abgrenzungen

Privatrechtliche Anfechtungsklagen =   zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen

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Rechtsnatur

Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen

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Ziel

Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen

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Motive

Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen

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Bedeutung

Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen

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Anfechtbare Rechtshandlung

Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: *Schenkungen (übliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht erfolgreich anfechtbar, z.B. den finanziellen Verhältnissen entsprechende, nicht übertriebene Hochzeitsgeschenke, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke etc.) *Gemischte Schenkungen... weiterlesen

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Zeitpunkt Rechtshandlung

Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen

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Zweck

Der Schuldner soll nicht, im Jahr vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung, durch unentgeltliche Zuwendungen sein Vermögen auf Kosten seiner Gläubiger vermindern. Mit der... weiterlesen

Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

Fortsetzungsbegehren und Betreibungsferien

SchKG 56 / SchKG 63 Die Abweisung des Fortsetzungsbegehrens ist keine Betreibungshandlung, für welche die Betreibungsferien gilt. Die vom Beschwerdeführer angefochtene Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens bringt... weiterlesen