Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Abgrenzungen

Privatrechtliche Anfechtungsklagen =   zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Rechtsnatur

Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Ziel

Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Motive

Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Bedeutung

Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Anfechtbare Rechtshandlung

Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: *Schenkungen (übliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht erfolgreich anfechtbar, z.B. den finanziellen Verhältnissen entsprechende, nicht übertriebene Hochzeitsgeschenke, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke etc.) *Gemischte Schenkungen... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Zeitpunkt Rechtshandlung

Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Zweck

Der Schuldner soll nicht, im Jahr vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung, durch unentgeltliche Zuwendungen sein Vermögen auf Kosten seiner Gläubiger vermindern. Mit der... weiterlesen

Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

Fortsetzungsbegehren und Betreibungsferien

SchKG 56 / SchKG 63 Die Abweisung des Fortsetzungsbegehrens ist keine Betreibungshandlung, für welche die Betreibungsferien gilt. Die vom Beschwerdeführer angefochtene Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens bringt... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Schuldenruf (Rumpfverfahren)

Das Konkursamt nimmt einen Schuldenruf vor (analog des summarischen Konkursverfahrens; SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2). die Meldefrist beträgt 30 Tage (SchKG 232 Abs. 2... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Verteilung an privilegierte Gläubiger

Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der privilegierten Gläubiger gemäss IPRG... weiterlesen