Bedeutung der neuen EU-Insolvenzverordnung für die Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über das Insolvenzverfahren ist am 31. Mai 2002 in Kraft getreten. Die Verordnung hat... weiterlesen
Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über das Insolvenzverfahren ist am 31. Mai 2002 in Kraft getreten. Die Verordnung hat... weiterlesen
Das IPR-Konkursverfahren soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein rasches und unkompliziertes Verfahren sein, weshalb dieses in der Regel wohl analog dem summarischen Konkursverfahren im... weiterlesen
Hier geht es darum, dass der Schuldner Mobilien zur Vereitelung des Konkursbeschlags im Hauptkonkurs und damit in anfechtbarer Weise von seinem Wohnsitz in die Schweiz... weiterlesen
Komplexe landesinterne örtliche und sachliche Zuständigkeitsvorschriften können zeitraubende Rechtshilfegesuche erforderlich machen. Insbesondere unter den einzelnen Betreibungs- und Konkurskreisen können Dienstwege jedoch oftmals abgekürzt oder vereinfacht... weiterlesen
Bei Insolvenzverfahren mit Auslandsbezug empfiehlt sich stets, eine/einen fach- und ortskundigen Insolvenzrechtsspezialistin/en zu mandatieren. Fragen bezüglich Partikularkonkursverfahren, Anerkennung ausländischer Konkursdekrete, zuständige Behörden, gerichtliche Verfahren, Kollokationen,... weiterlesen
Anfragen bei Banken / Umfrageergebnisse Testeinzahlung Bemühung um pragmatischen Kontakt zur das schuldnerische Vermögen verwaltenden Bank zwecks förmlichkeitsfreier Handhabung von Auszahlungen Anfragen bei Banken /... weiterlesen
Anschauungsbeispiel: Bankguthaben Anfragen bei Banken / Umfrageergebnisse Testeinzahlung Bemühung um pragmatischen Kontakt zur das schuldnerische Vermögen verwaltenden Bank zwecks förmlichkeitsfreier Handhabung von Auszahlungen Mandatierung fach-... weiterlesen
Die vorhergehenden Ausführungen erhellen, dass die Schweiz für die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes zwar ein auf den ersten Blick einfaches und rasches Verfahren zur Verfügung... weiterlesen
Bezüglich der Anerkennung eines ausländischen Nachlassvertrages oder eines ähnlichen Verfahrens ist im IPRG lediglich eine einzige Bestimmung zu finden (Art. 175 IPRG). Nach dieser wird... weiterlesen
Sind die Anerkennungsvoraussetzungen dagegen auch nach einer allfälligen Verbesserung nicht erfüllt oder bringt die ausländische Konkursverwaltung den Kollokationsplan auch nach einer durch das Gericht angesetzten... weiterlesen
Sind hingegen die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, steht der Aushändigung des Überschusses an die ausländische Konkursverwaltung nichts mehr im Wege.... weiterlesen
Im laufenden Anerkennungsverfahren besteht für den ausländischen Antragsteller grundsätzlich die Möglichkeit, den Kollokationsplan auch noch zu verbessern, falls die Überprüfung durch das Gericht ergeben hat,... weiterlesen
Ist in der Verteilungsliste ein Überschuss errechnet worden, so zeigt dies der schweizerische dem ausländischen Konkursverwalter an. Der Ueberschuss kann der ausländischen Konkursverwaltung nur ausgehändigt... weiterlesen
Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der jeweiligen Gläubiger durch den... weiterlesen
Die Verwertung der Aktiven des Schuldners erfolgt im IPR-Konkurs weitgehend formlos und hat unmittelbar nach Abschluss des Kollokationsverfahrens zu erfolgen.... weiterlesen
In allen anderen Fällen muss ein Kollokationsplan, ein Plan über die Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger, erstellt werden. Im IPR-Konkursverfahren werden im Kollokationsplan jedoch nur... weiterlesen
Dem Konkursbeamten obliegt es nunmehr, die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes sowie die damit einher gehende Eröffnung des inländischen Konkursverfahrens über den Schuldner in den dafür... weiterlesen
Nach der Inventaraufnahme kann der Konkursbeamte erstmals abschätzen, ob überhaupt genügend liquide Aktiven für die Durchführung des IPR-Konkursverfahrens vorhanden sind. Sollte sich ergeben, dass mittels... weiterlesen
Zunächst muss der Konkursbeamte jedoch ein Inventar über die zur Konkursmasse gehörenden Vermögensstücke aufnehmen. Zur Konkursmasse gehören[1]: sämtliches Vermögen des Schuldners, das im Zeitpunkt des... weiterlesen
Mit dem Entscheid bezüglich der Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes hat das Gericht auch die für den Vollzug des Konkursverfahren zuständige Behörde zu bestimmen, wobei es... weiterlesen