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Kollokationsverfahren / Kol...
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Beschwerde gegen Kollokationsplan

Lässt sich die Verwaltung einen Verfahrensfehler zu Schulden kommen, so ist der Gemeinschuldner (als natürliche Person) beschwerdelegitimiert: BESCHWERDE SchKG-Beschwerde / betreibungsrechtliche Beschwerde Checkliste: Beschwerdefälle bei... weiterlesen

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Kollokationsprozess

Der Gemeinschuldner (als natürliche Person) hat praktisch keine Funktionen: Keine Aktivlegitimation Keine Passivlegitimation Keine Parteiteilnahme im Kollokationsprozess Ausnahme Teilnahme als Nebenintervenient im Kollokationsprozess gegen die... weiterlesen

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Kollokationsverfahren

Der Gemeinschuldner bzw. die Organe der Gemeinschuldnerin (Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit) haben das Recht bzw. die Pflicht sich im Kollokationsverfahren zu äussern: Stellungnahme zu den... weiterlesen

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STELLUNG DES GEMEINSCHULDNERS

Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse: Verfahrensart Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich Spezialexekution Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Generalexekution Konkursverfahren Nachlassverfahren... weiterlesen

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Beschwerde-Fazit

Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren: für formelle Verfahrensfehler (hier weniger von Bedeutung: Rechtsverweigerung oder -verzögerung) ev. gleichzeitig mit der KOLLOKATIONSKLAGE,... weiterlesen

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Schadersatz

Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. Weiterführende Informationen... weiterlesen

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Weiterziehung Beschwerdeentscheid

Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen

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Beschwerdekosten

Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen

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Beschwerdeentscheid

Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten Aufhebung Berichtigung... weiterlesen

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Beschwerdeverfahren

Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen

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Beschwerdewirkung

Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen

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Beschwerdezuständigkeit

Die Beurteilung der Beschwerde ist Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde (AB). Dabei wird unterschieden in: sachliche Zuständigkeit massgebend ist der Beschwerdegrund Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung erstinstanzlich... weiterlesen

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Beschwerde und / oder Kollokationsklage?

Die Anfechtung eines Kollokationsplan geschieht mittels Beschwerde bei Beanstandung der Kollokation durch den Schuldner bei Verletzung verfahrens-rechtlicher Vorschriften im Betreibungsverfahren zB Verlustscheinausstellung ohne vorgängiges Betreibungsverfahren... weiterlesen

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Einschreiten von Amtes wegen

Aufgrund des allgemeinen Überwachungsrechtes können die Aufsichtsbehörden (AB) auch ohne Beschwerde bei Gesetzwidrigkeiten in ein konkretes Vollstreckungsverfahren eingreifen. Auslöser eines Einschreitens von Amtes wegen können... weiterlesen

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Beschwerdefrist

Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage, berechnet ab Zustellung der anzufechtenden Verfügung (SchKG 17 Abs. 2), bei Gesetzeswidrigkeit oder Unangemessenheit 5 Tage in der Wechselbetreibung (SchKG... weiterlesen

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Beschwerdelegitimation

Zur Beschwerde legitimiert sind: 1. Beschwerdeführer Grundsatz Wer in seinen rechtlich geschützten oder tatsächlichen Interessen berührt ist durch die Verfügung eines Vollstreckungsorgans und ein schutzwürdiges... weiterlesen

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Beschwerdegründe

Einleitung Die Verfügungen der Vollstreckungsorgane sind nur aus den im Gesetz genannten Gründen mit Beschwerde anfechtbar: Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung Jedenfalls wird ein Verfahrensfehler gerügt!... weiterlesen

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Beschwerdegegenstand

Anfechtbar mit der SchKG-Beschwerde sind nur konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahmen: Verfügungen der Vollstreckungsorgane Vollstreckungsorgan (Betreibungsbeamter, Konkursamt, a.a. Konkursverwalter oder Liquidator im Nachlassverfahren mit... weiterlesen

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Form und Inhalt

Form In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden. Verbesserliche Fehler „Bei schriftlichen Eingaben,... weiterlesen