Glossar
Begriff Beschreibung Abzahlungskredit Kredit, welcher verhältnismässig in Raten zurückbezahlt wird AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbindungen, die für Ihre Gültigkeit kund getan und von der anderen... weiterlesen
Begriff Beschreibung Abzahlungskredit Kredit, welcher verhältnismässig in Raten zurückbezahlt wird AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbindungen, die für Ihre Gültigkeit kund getan und von der anderen... weiterlesen
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» Checkliste als PDF herunterladen Schulden, Betreibung + Prozess bei Konsumenten Die heutigen digitalen Bestellangebote (E-Commerce, Online-Plattformen, Versandhandel usw.), verbunden mit Kleinkredit- und Kreditkarten-Möglichkeiten, können... weiterlesen
» Checkliste als PDF herunterladen Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten Ein Kurzüberblick über Ihre Rechte bei Rechtsgeschäften des Konsumentenrechts: Kauf Warenkauf Kernpunkte Einigung über... weiterlesen
Hier finden Sie Checklisten zum Thema Reiserecht: Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten Schulden, Betreibung + Prozess bei Konsumenten Die Checkliste kann auch als PDF... weiterlesen
Der Konsumkreditmarkt steht derzeit wieder im medialen Mittelpunkt: Gesetzesvorstösse und Diskussionen rund um das Thema „Verschuldung“ Herabsetzung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite (Anpassung an die Zins-Marktlage)... weiterlesen
Literatur zum Konsumkredit BARNIKOL MICHAEL, Die Schutzinstrumente des schweizerischen Konsumkreditrechts, (Diss.), Bern 2014. BRUNNER ALEXANDER, Konsumkreditgesetz (KKG), in Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Zürich 2007. BRUNNER... weiterlesen
In prozessualer Hinsicht ist folgendes anzumerken: Konsumkreditgesetz (KKG) Das KKG enthält keine prozessualen Bestimmungen Zivilprozessordnung (ZPO) Schlichtungsverfahren Gerichtlichem Verfahren geht Schlichtungsverfahren vor zuständigem Friedensrichter vor... weiterlesen
Seit 01.01.2016 besteht ein Verbot aggressiver Werbung. Die Definition der «aggressiven Werbung» wurde im Rahmen einer Selbstregulierung von der Kreditbranche in einer sogenannten Werbekonvention definiert.... weiterlesen
Das Konsumkreditgewerbe ist bewilligungspflichtig und wird beaufsichtigt: Bewilligungspflicht für den Betrieb eines Kleinkreditinstituts Die Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten ist bewilligungspflichtig (KKG 39) Zuständig für... weiterlesen
Der Konsument soll nach Krediteingehung für die Kreditabwicklung und Rückzahlung gestärkt werden. Im Einzelnen bedeutet dies eine einseitige Beschränkung des Kreditgebers in seiner Vertragsfreiheit: Höchstzinssatz... weiterlesen
Das Konsumkreditgesetz (KKG) enthält für alle Arten des Konsumkredits zugunsten des Konsumenten ein Widerrufsrecht: Definition Widerrufsrecht = konsumentenrechtliches, einseitiges Vertragsauflösungsrecht des Konsumenten während einer 14-tägigen... weiterlesen
Grundsätzliches Der Konsument soll den Kreditaufnahme-Entscheid unbeeinflusst, informiert und überlegt treffen können. Für die Gültigkeit des Konsumkreditvertrages sind zu erfüllen (KKG 9 – 12): Gültigkeitserfordernisse... weiterlesen
Systemkern des KKG ist die Vermeidung der Konsumkredit-Gewährung an eine Person, die nicht zurückbezahlen kann (= Überschuldungsprävention resp. Prävention der Konsumentenüberschuldung). Hiefür erfolgt eine sog.... weiterlesen
Das Konsumkreditrecht kennt folgende Schutzbereiche: Überschuldungsprävention Kreditfähigkeitsprüfung Modalitäten der Kreditfähigkeitsprüfung Sanktionen Schutz der Vertragsschliessungsfreiheit Konsumkreditwerbung Vertrags-Gültigkeitserfordernisse Widerrufsrecht Schutz bei Vertragsabwicklung Höchstzinssatz Verteidigungsrechte des Kreditnehmers in... weiterlesen
Nicht vom Konsumkreditgesetz werden folgende Tatbestände erfasst (KKG 7): Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt oder zur Verfügung gestellt werden Verträge über Kredite von weniger... weiterlesen
Der Anwendungsbereich der Sozialschutznormen wird vom KKG ganz einfach als „Konsumkreditvertrag“ umschrieben. Dies bedarf daher einer Präzisierung: persönlicher Anwendungsbereich Kreditgeber = natürliche oder juristische Person,... weiterlesen
Kredit Allgemein OR 312 ff. Konsumkredit Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG; SR 221.214.11) Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen... weiterlesen
Konsumkredit = Kreditgewährung an Privatperson für private Verwendung... weiterlesen
„Jetzt oder nie – mit einem Kredit werden Ihre Träume wahr!“ Konsumkredite boomen. Die Gefahr der Überschuldung steigt. Das Konsumkreditgesetz soll Konsumenten schützen und sieht... weiterlesen