Abgrenzung
Abgrenzung: Erbschaftsannahme unter öffentlichem Inventar Als Alternative zur vorbehaltlosen Erbschaftsannahme einerseits und einer gänzlichen Erbschaftsausschlagung andererseits, besteht die Möglichkeit der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar (ZGB 580 ff.). Dies hat eine Haftungsbeschränkung auf die... weiterlesen