Erbvorbezugs-Grundtypen
Wie im Schenkungsrecht werden folgende zwei Grundtypen unterschieden: Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung (auch Realerbvorbezug) Erbvorbezug als Verpflichtungsgeschäft Dem Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung ist kein Verpflichtungsgeschäft vorgeschaltet;... weiterlesen