Einleitung zur Erbfolge
Erbfolge nach Schweizer Erbrecht Jede natürliche Person wird Erblasser. Es tritt in diesem Fall der sog. Erbfall ein. Jede natürliche Person ist zum Erwerb einer... weiterlesen
Erbfolge nach Schweizer Erbrecht Jede natürliche Person wird Erblasser. Es tritt in diesem Fall der sog. Erbfall ein. Jede natürliche Person ist zum Erwerb einer... weiterlesen
ZGB 570 Abs. 3 Das Einzelgericht (ZPO 28 Abs. 2 i.V.m. GOG ZH § 137 lit. e) als zuständige Behörde im Sinne von ZGB 570... weiterlesen
Gleichbehandlung durch Losziehung Auf Antrag mindestens eines Erben bildet das Gericht – sofern möglich – aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, wie es... weiterlesen
Vorgehensentscheid nach Vernehmlassung Der Bundesrat hat am 10.05.2017 die Ergebnisse der von ihm am 04.03.2016 u.a. aufgrund eines parlamentarischen Auftrags veranlassten Vernehmlassung zur Modernisierung des... weiterlesen
Seiler Benedikt Die erbrechtliche Ungültigkeit unter Berücksichtigung der Wirkungen in personeller Hinsicht Zürich 2017 ca. 450 Seiten 978-3-7255-7452-0 Schulthess Verlag CHF 139.00 Erhältlich in: Schulthess... weiterlesen
BIERI RENÉ, Abgrenzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer von der harmonisierten Einkommenssteuer, dargestellt am Beispiel der Leistungen aus reinen Risikoversicherungen im Todesfall, StR 2007, 93-108 BLUMENSTEIN... weiterlesen
Brückner Christian / Weibel Thomas Die erbrechtlichen Klagen 3., vollständig überarbeitete Auflage Zürich / Basel / Genf 2012 220 Seiten 978-3-7255-6665-5 Schulthess Verlag AG CHF... weiterlesen
Die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft bedarf zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung...... weiterlesen
Das Bundesgericht hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, der das Erb- und das Strafrecht beschlug.... weiterlesen
Die beiden Autoren haben die gesamten nachlassrelevanten Regeln in einem Band übersichtlich und gut leserlich kommentiert.... weiterlesen
Nutzt oder gebraucht ein Erbe eine Erbschaftssache exklusiv und schuldet er hiefür der Erbengemeinschaft eine Entschädigung, so verjährt diese auch während des Gesamthandverhältnisses. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Gläubiger aus Erbgangsschulden sind keine Gläubiger des Erblassers, weshalb die Präklusionswirkung von ZGB 590 keine Anwendung findet. Der Gesetzgeber bezweckte nicht einen generellen Schutz der... weiterlesen
Vernehmlassung bis 20.06.2016 Einleitung Die heutige Zeit kennt ganz andere und vielfältigere Lebensformen als bei Inkraftsetzung des geltenden Erbrechts vor 100 Jahren. Der Bundesrat schlägt... weiterlesen
Indikatoren und Tendenzen Einleitung Die Sterblichkeit (auch Mortalität genannt) betrifft die Häufigkeit von Todesfällen in der Bevölkerung. Die Lebenserwartung ist die statistische durchschnittliche Zahl der... weiterlesen
Tipp: Lassen Sie Ihr Testament nach der Errichtung auf seine Korrektheit prüfen. Ferner empfiehlt sich eine periodische Überprüfung des Testaments auf seine Aktualität (siehe nachfolgende... weiterlesen
Rückgängigmachung der Zuwendungen von 2011? Der Schweizer Souverän hat sich am vergangenen Sonntag, den 14.06.2015, klar gegen die Einführung einer Eidg. Erbschaftsteuer von 20 Prozent... weiterlesen
Literaturverzeichnis Erbrecht Schweiz ABT DANIEL, Kommentierung der Art. 467-469 und 580-597 ZGB,in: Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, hsrg. v. Peter Breitschmid und Alexandra Rumo-Jungo, 2. A.,... weiterlesen
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Dem Erblasser steht es unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechtes frei, zu verfügen, ob Zuwendungen, die er bestimmten Erben zu Lebzeiten macht, bei der Erbteilung ausgeglichen werden... weiterlesen
Schenkungen, die der Erblasser im Verlauf der letzten 5 Jahre vor einem Tode ausrichtete, oder die er frei widerrufen konnte, unterliegen der Herabsetzung. Mit der... weiterlesen