Öffentliches Inventar

Inventaraufnahme

Bei der Inventaraufnahme werden folgende Aspekte relevant: Erbschafts-Aktiven Erbschafts-Passiven Schätzwert Auskunftspflicht Rechnungsruf Auskündungsfrist Form der Anmeldung Inventarisierung von Amtes wegen Inventarschliessung... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wirkungserstreckung des Inventarbegehrens

Das Inventarbegehren eines oder mehreren Erben bewirkt die Inventarisierung des gesamten Nachlassvermögens, mithin auch der präsumtiven Anteile derjenigen Miterben, die keine Inventarisierung beantragt haben die... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antrags-Protokoll

Inhalt und Beweiskraft Die Behörde muss über das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars Protokoll führen (ZGB 580 II i.V.m ZGB 570). Dieses schafft Beweis... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inhalt des Begehrens

Als sog. Gestaltungserklärung muss das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars unmissverständlich sein, d.h. der Ausschlagungswille muss klar zum Ausdruck kommen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Adressat des Begehrens

Zuständige Behörde für die Entgegennahme des Begehrens um Aufnahme eines öffentlichen Inventars bestimmt sich nach der kantonalen Einführungsgesetzgebung.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Form des Begehrens

Das Gesetz schreibt die Form des Begehrens nicht vor. Das Begehren kann gestellt werden: schriftlich (Brief) mündlich (Telefon oder Vorsprechen bei der Behörde)... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antragsfrist

Fristbeginn Für gesetzliche Erben Für gesetzliche Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes (ZGB 580 II i.V.m. 567 II). Für testamentarisch eingesetzte Erben... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wegfall der Antragsberechtigung

Die Antragsberechtigung fällt dahin, wenn der Erbe (alternativ): die Erbschaft durch explizite Annahmeerklärung annimmt die Erbschaft ausschlägt (ZGB 566 I) eine überschuldete Erbschaft explizit annimmt... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarbegehren

Folgende Elemente sind beim Antrag auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu beachten: Antragsberechtigung Wegfall der Antragsberechtigung Antragsfrist Form des Begehrens Adressat des Begehrens Inhalt des... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage Schweizerisches Zivilgesetzbuch Artikel 580-592 Gesetzestexte zum öffentlichen Inventar im Erbrecht Das öffentliche Inventar Voraussetzungen Art. 580 ZGB: Voraussetzungen Verfahren Art. 581 ZGB: Inventar Art.... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Literatur

Empfehlenswerte Literatur ARNET RUTH, Erbengemeinschaft im sachenrechtlichen Umfeld, in: Jürg Schmid (Hrsg.), Nachlassplanung und Nachlassteilung, Zürich 2014, 385 ff. BRÜCKNER CHRISTIAN / WEIBEL THOMAS /... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Fazit

Die Erbengemeinschaft ist als Gemeinschaft mehrerer Erben mit meist unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten stets Zankapfel. Können sich die Erben während vor der Erbteilung nicht einigen,... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Ende der Erbengemeinschaft

Auflösung der Erbengemeinschaft allgemein Die Erbengemeinschaft kennt folgende oberbegrifflichen Auflösungstatbestände: Beendigung von Gesetzes wegen Auflösung durch Rechtsgeschäft Auflösung durch den Richter... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Erbteilung

Die Erbteilung (auch: Teilung) hebt die Erbengemeinschaft mit ihrer gesamthänderischen Berechtigungen durch Zuweisung der Nachlasswerte an die einzelnen Erben auf. Die Teilung und damit die... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Erbenvertreter und Erbschaftsverwalter

Erbenvertreter Der Erbenvertreter wird von der zuständigen Behörde auf Antrag eines Erben bestellt, wenn sich die Erben in Verwaltungs-, Verfügungs- und Prozesshandlungen nicht einigen können... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker (auch: Willensvollstrecker) ist eine Person des Vertrauens, die der Erblasser testamentarisch für folgende Handlungen bestimmt: Vollzug seiner Anordnungen Verwaltung und Vertretung des Nachlasses... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Schuldbetreibung

Der Erbengemeinschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu; Rechtsträger sind die einzelnen Erben, weshalb auch diese betreibungsbetroffen sind:  Aktiv: Alle Erben können Dritte betreiben. Passiv: Wegen... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Prozessführung

Die Mitglieder sind aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nur gemeinsam befugt zur: Aktivprozesse Prozesseinleitung (als notwendige Streitgenossenschaft) Rechtsmittelergreifung Passivprozesse Passivlegitimation im Allgemeinen Beklagung bloss einzelner Erben (wegen... weiterlesen