Testaments-Erläuterung
Bei den Erläuterungen ist zu differenzieren in: Verweisungen auf externe Schriftstücke Verweisungen dienen i.d.R. nur der „Verdeutlichung“ des verfügten Willens und haben daher die Formerfordernisse... weiterlesen
Bei den Erläuterungen ist zu differenzieren in: Verweisungen auf externe Schriftstücke Verweisungen dienen i.d.R. nur der „Verdeutlichung“ des verfügten Willens und haben daher die Formerfordernisse... weiterlesen
Unter einer Testaments-Änderung ist wie folgt zu verstehen: Eine Streichung zusammen mit einer Ergänzung Die Änderungen sind daher nach den für folgende Kategorien geltenden Vorgaben... weiterlesen
Ergänzungen vor Beendigung der Testamentserrichtung Solange die Niederschrift des Testaments nicht abgeschlossen ist, sind ohne weiteres möglich: Änderungen oder Ergänzungen. Es schadet der Errichtung eines... weiterlesen
Streichung vor Beendigung der Testamentserrichtung Erfolgen Streichungen vor der Unterzeichnung des Testaments, sind diese durch die anschliessende Unterschrift gedeckt. Dem Testator ist es deshalb gestattet,... weiterlesen
Übersicht: Anpassungs-Formen Die nachfolgenden Ausführungen betreffen: die Weiterführung eines angefangenen Testaments mit Korrekturen; die Änderung eines fertigen Testaments. Solche Anpassungen im Testament, sei es noch... weiterlesen
Identifikationserfordernis sowie Ausdruck des Testierwillens Unterschrift Unterschriftenzweck Die vom Gesetz geforderte Unterschrift hat die gleiche Zielsetzung wie die Eigenhändigkeit: Die Identifikation des Testators bzw. Erblassers... weiterlesen
Allgemeines / Gesetzesänderung zur Datierung Die Gesetzesbestimmung von Art. 505 Abs. 1 ZGB ist mit Inkrafttreten des Art. 520a ZGB am 01.01.1996 revidiert worden: Entbehrlichkeit... weiterlesen
Eigenhändiges Niederschreiben Das eigenhändige Verfassen des Testaments soll Gewähr dafür bieten, dass es dem Verfasser zugeordnet werden kann Umfang Von der Eigenhändigkeit muss der gesamte... weiterlesen
Das Erscheinungsbild des Testaments ist gesetzlich nicht definiert: Grundsatz Es ist lediglich gefordert, dass es sich aus dem Inhalt heraus als solches qualifizieren lässt (vgl.... weiterlesen
Gestaltung Der Gesetzgeber hat nicht definiert: Das Erscheinungsbild, die physische und optische Gestaltung Gestaltung Formerfordernisse ZGB 505 Abs. 1 bezeichnet die bei einem eigenhändigen Testament... weiterlesen
Übersicht Gestaltung Eigenhändigkeit Errichtungszeitpunkt Unterschrift... weiterlesen
Jelena Saladin Der Zuwendungswille (animus donandi) und seine beweisrechtliche Lage Der Zuwendungswille (sog. animus donandi) bei lebzeitigen Zuwendungen und die beweisrechtliche Situation im Kontext von... weiterlesen
Dennis Zingg Offene Fragen bei Art. 527 ZGB und der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen 112 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 59.00 978-3-7255-8421-5 Buchart Buch (Kartoniert,... weiterlesen
Abweichende Quoten + stark abweichende Teilungswerte von Nachlassaktiven Urs Bürgi Rechtsanwalt und Inhaber des zürch. Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes Ausgangslage Im Praxisalltag sind Situationen anzutreffen,... weiterlesen
Jasmin Baasch Lebzeitige Kapitalzuwendungen an Minderjährige auf Spar- und Girokonto am Beispiel der Schenkung und Kontoleihe 1. Auflage Baden-Baden 2021 380 Seiten Stämpfli Verlag AG... weiterlesen
Ausgangslage Sofern und soweit Testamente nicht dem Notariat oder dem beurkundenden Notar resp. der Schweizerischen Zentrale Testamentsregister (ZTR) zur Aufbewahrung mit Einlieferungsauftrag übergeben wurde, stellt sich stets die Frage,... weiterlesen
Ausgangslage Die Allgemeinheit kennt die «Ausschlagung» zur Vermeidung einer Haftung der Schulden für den Erblasser und für seine Erbgangsschulden. Nur wenigen ist aber bekannt, dass... weiterlesen
Ausgangslage Die Haftung für Schulden des Erblassers kann für die Erben einschneidende Konsequenzen haben. Die Erben können daher den Nachlass ausschlagen (ZGB 566 Abs. 1). Schlagen alle... weiterlesen
Wir schauen hin und wieder, womit sich die Gerichte im nahen Ausland befassen müssen. Der nachfolgende Sachverhalt und Streitfall erschien uns als beachtenswert, auch für... weiterlesen
Einleitung Am 1. Januar 2023 wird die (sog. „politische“) Erbrechtsrevision in Kraft treten. Bei dieser geht es hauptsächlich um die Änderung von Pflichtteilsquoten und weiterer... weiterlesen