Gesetzliche Grundlagen
OR 181 FusG 69 ff. OR 736 ff. (AG-Auflösung) OR 742 ff. (AG-Liquidation) OR 820 ff. (GmbH-Auflösung) OR 823 (GmbH-Liquidation Handelsregisterverordnung (HRVo) Steuerrecht... weiterlesen
OR 181 FusG 69 ff. OR 736 ff. (AG-Auflösung) OR 742 ff. (AG-Liquidation) OR 820 ff. (GmbH-Auflösung) OR 823 (GmbH-Liquidation Handelsregisterverordnung (HRVo) Steuerrecht... weiterlesen
Die Unternehmensliquidation beinhaltet die Auflösung, Vermögensliquidierung und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister (HR). Die Geschäftsaufgabe betrifft in der Regel Fälle, wo nicht ein Rechtsträger zu... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft wird nach Einstellung des Konkurses mangels Aktiven im Handelsregister gelöscht, sofern innert drei Monaten nach der Publikation der Eintragung der Konkurseinstellung gemäss HRVo... weiterlesen
Es gelten für die Kommanditgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts: Haftung Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Gesellschaftern: In der Lehre ist... weiterlesen
Aufgrund der Subsidiärhaftung aller Gesellschafter sind folgende Fälle denkbar: ausschliesslicher Konkurs der Kommanditgesellschaft (OR 570) gleichzeitiger Konkurs der Kommanditgesellschaft und Konkurs eines Gesellschafters (SchKG 218... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Konkursverfahrens: Zuständigkeit Zuständig ist das Konkursamt am Gesellschaftssitz der Kommanditgesellschaft (KollG) Verfahrensdurchführung Vorläufige Konkurspublikation Einvernahme... weiterlesen
Nebst der allgemeinen zivilrechtlichen Auswirkungen der Konkurseröffnung (wie Erlöschen Vollmacht (OR 83), Rückbehaltungsrecht des Vertragspartners (OR 83), Belangbarkeit des Bürgen (OR 545 Abs. 1 Ziffer... weiterlesen
Mittels Insolvenzerklärung kann sich die Kommanditgesellschaft für zahlungsunfähig erklären und selber um Eröffnung des Konkurses ersuchen (vgl. SchKG 191). Judikatur BGE 113 III 118 Weiterführende... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft (OR 602) ist konkursfähig und unterliegt daher der Konkursbetreibung (vgl. SchKG 39 Abs. 1, vorbehältlich SchKG 40). Für die kaufmännische Kommanditgesellschaft gilt der... weiterlesen
Einleitung Die Kommanditgesellschaft (KommG) ist – obwohl nicht rechtsfähig – dank besonderer Gesetzesvorschrift (OR 562) partei- und betreibungsfähig und untersteht – abgesehen von bestimmten wesentlichen... weiterlesen
Es gelten für die Kollektivgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts: Haftung Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Kollektivgesellschaftern: In der Lehre ist... weiterlesen
Aufgrund der Subsidiärhaftung aller Gesellschafter sind folgende Fälle denkbar: ausschliesslicher Konkurs der Kollektivgesellschaft (OR 570) gleichzeitiger Konkurs der Kollektivgesellschaft und der Kollektivgesellschafter (SchKG 218 Abs.... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft wird nach Einstellung des Konkurses mangels Aktiven im Handelsregister gelöscht, sofern innert drei Monaten nach der Publikation der Eintragung der Konkurseinstellung gemäss HRVo... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Konkursverfahrens: Zuständigkeit Zuständig ist das Konkursamt am Gesellschaftssitz der Kollektivgesellschaft (KollG) Verfahrensdurchführung Vorläufige Konkurspublikation Einvernahme... weiterlesen
Nebst der allgemeinen zivilrechtlichen Auswirkungen der Konkurseröffnung (wie Erlöschen Vollmacht (OR 83), Rückbehaltungsrecht des Vertragspartners (OR 83), Belangbarkeit des Bürgen (OR 545 Abs. 1 Ziffer... weiterlesen
Mittels Insolvenzerklärung kann sich die eingetragene kaufmännische Kollektivgesellschaft für zahlungsunfähig erklären und selber um Eröffnung des Konkurses ersuchen (vgl. SchKG 191). Judikatur BGE 113 III... weiterlesen
Die im Handelsregister eingetragene Kollektivgesellschaft (OR 552) ist konkursfähig und unterliegt daher der Konkursbetreibung (vgl. SchKG 39 Abs. 1, vorbehältlich SchKG 40). Für die kaufmännische... weiterlesen
Einleitung Die Kollektivgesellschaft (KollG) ist – obwohl nicht rechtsfähig – so doch dank besonderer Gesetzesvorschrift (OR 562) partei- und betreibungsfähig und untersteht – abgesehen von... weiterlesen
BAUER THOMAS / HARI OLIVIER / JEANNERET VINCENT / WÜTHRICH KARL, Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II, Art. 159 – 352 SchKG, Art.... weiterlesen
Ergebnis Die Auffanggesellschaft ist die Nachfolgefirma, welche den ganzen Betrieb der Altgesellschaft oder fortführungsfähige Teile davon – meist stichtagbezogen – übernimmt: (laufender) Betrieb mit Personal... weiterlesen