Konkursverfahren
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Konkursverfahrens: Zuständigkeit Zuständig ist das Konkursamt am Gesellschaftssitz der Kommanditgesellschaft (KollG) Verfahrensdurchführung Vorläufige Konkurspublikation Einvernahme... weiterlesen