Statutenänderung und Änderung Anlagereglement
Grundlagen Art. 115 KAG, Abs. 3 3 Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Art. 126 KKV: Änderungen der Statuten und des... weiterlesen