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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Exkurs «Umbrella»

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Begriff

Der Begriff „Umbrella“ ist englisch und bedeutet in Deutsch „Schirm“, „Regenschirm“. Als „Umbrella“-Fonds werden Gebilde bezeichnet, die aus mehreren Sub- oder Teilfonds bestehen. Die Investmentgesellschaft bildet dann das Dach, unter welchem die Sub-Fonds geführt und in die einzeln investiert werden.

Charakteristika

Der SICAV kann in Teilvermögen unterteilt werden (= „Umbrella“-SICAV):

  • Teilvermögen pro Anlegeraktionäre
  • Teilvermögen pro Unternehmeraktionäre [vgl. KKV 65 Abs. 1]

Die Anlegeraktionäre sind nur an ihrem Teilvermögen und die Unternehmeraktionäre an dem ihren beteiligt. Entsprechendes gilt natürlich für die jeweiligen Erträge.

Anlagevorschriften

Es gelten die gleichen Anlagevorschriften wie für vertragliche Anlagefonds.

Vorteile

  • Flexibilität
  • Anpassung an aktuelle Währungs- und Marktbedingungen
  • Spezielle, bedürfnisgerechte Anlage-Zusammensetzung
    • Sub-Fonds investiert in Währungen
    • Sub-Fonds investiert in Schweizeraktien
    • Sub-Fonds investiert in internationale Aktien
    • Sub-Fonds investiert in Aktien bestimmter Wirtschaftsregionen oder Branchen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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