Nachfolge International
Familienunternehmen: Nachfolge in anderen Ländern Weitergabe an Familienmitglieder Grossbritannien: 32 % Deutschland: 57 % Frankreich: 30 % Italien: 62 % Spanien: 74 % Verkauf an... weiterlesen
Familienunternehmen: Nachfolge in anderen Ländern Weitergabe an Familienmitglieder Grossbritannien: 32 % Deutschland: 57 % Frankreich: 30 % Italien: 62 % Spanien: 74 % Verkauf an... weiterlesen
Eine Umfrage der Canto Consulting6 bestätigt die mangelnde Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge: Nur 4 von 10 befragten Unternehmen haben ihre Nachfolge ausreichend geregelt7. 30... weiterlesen
Die sog. KMU1 stellen in der Schweiz 7 von 10 Arbeitsplätzen. Gemäss Untersuchung des Schweizerischen Instituts für Klein- und Mittelunternehmen an der Universität St. Gallen... weiterlesen
Handlungsempfehlungen (PDF, 44 KB) Das Generationenproblem (PDF, 27 KB) Die 9 Analysen der Unternehmensnachfolge (PDF, 25 KB) Möglichkeiten für eine Kaufpreisfinanzierung (PDF, 26 KB) Management... weiterlesen
AEPLI URS, Rechtsprobleme bei der Vererbung von Grossaktionärsstellungen, Diss. Zürich 1972. BECHTLE CHRISTINE: Die Sicherung der Führungsnachfolge in der Familienunternehmung, Diss. St. Gallen 1983 BERGAMIN... weiterlesen
Steuerliche und rechtliche Konsequenzen können berechnet bzw. analysiert werden. Im Bereiche der Emotionen gibt es dagegen nichts greifbares. Die Aufgabe des Lebenswerkes, der befürchtete Status-... weiterlesen
Grössere Unternehmen sind international aufgestellt. Sie nutzen nicht nur ausländische Märkte, sondern auch die steuerlichen Möglichkeiten ausländischer Staaten. Im Zuge einer erfolgreichen Nachfolgegestaltung sind Rechtsform... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind bei den folgenden Nachfolgevarianten unterschiedliche steuerlichen Fragestellungen zu beantworten: Unentgeltliche Übertragung des Unternehmens (Schenkung / Erbvorbezug) Entgeltliche Übertragung des Unternehmens... weiterlesen
Die Absicherung des Unternehmers mit Lebens- und Sozialversicherungen kann die Nachfolgeregelung insofern erleichtern, als er seinen Lebensunterhalt im Pensionsalter durch Versicherungsleistungen bestreiten kann und daher... weiterlesen
Die folgende Tabelle soll einen Überblick über das anwendbare Erbrecht in sog. internationalen Erbfällen, d.h. Erbfällen mit Auslandsberührung, vermitteln. Auslandsberührung liegt z.B. in folgenden Fällen... weiterlesen
Wiederverheiratung Rückfallklausel als Resolutivbedingung (OR 154) ehegüterrechtlich ist die Rückfallklausel als sog. andere Beteiligung am Vorschlag (ZGB 216 Abs. 1) zu beurteilen. Erbrechtlich ergibt die... weiterlesen
Beistand wenn ein Mensch ohne den Anschluss an medizinische Geräte mehr überlebt, um die notwendigen Entscheide zu treffen60. Organspende bzw. keine lebensverlängernden Massnahmen. Bestattungsanordnungen wie... weiterlesen
Einbezug der übrigen Nachkommen un des Ehegatten (bei der familieninternen Nachfolge) Obwohl der Unternehmer weder zu Rechenschaft noch zum Beizug der übrigen Nachkommen verpflichtet ist,... weiterlesen
Der Erbverzicht ist ein Mittel um die Fesseln des Pflichtteilschutzes lösen zu können. Verschieden Varianten sind denkbar: Voller Verzicht auf das Erbe (unentgeltlich [z.B. Ehefrau]... weiterlesen
Materielle Begünstigung mittels Instituten, die eine erbrechtliche bzw. im erbrechtlichen Umfeld liegende Lösung evaluieren: Disposition via Erbquoten Erweiterung oder „Auf-den-Pflichtteil-Setzen“ bzw. völliger Entzug des Erbteils... weiterlesen
Ausgangslage Es kann unterschieden werden in: Unter Lebenden vorgenommene Nachfolge und Letztwillige Nachfolge56. Vorteile einer lebzeitigen Unternehmensnachfolge Vorausgesetzt, ein geeigneter Nachfolger ist vorhanden, ist die... weiterlesen
Ehevertrag Mit dem Ehevertrag lassen sich die ehegüterrechtlichen Verhältnisse auf die Bedürfnisse des Unternehmers, namentlich in Bezug auf die Absicherung der Familie, anpassen: Rechtswahl49 Wahl... weiterlesen
Das Zusammenleben im Konkubinat sollte vertraglich geregelt werden. Heikel ist das Zusammenwirken der Konkubinatspartner in geschäftlicher Hinsicht ohne klare Regelung: Es wird eine einfache Gesellschaft,... weiterlesen
Die Nachfolge kraft Gesellschaftsrecht ergibt folgendes Bild: Nachfolge in Einzelfirma lebzeitig: Kauf (Übernahme von Aktiven und Passiven [OR 181]), gemischte Schenkung (Erbvorbezug) oder reine Schenkung... weiterlesen
Die Varianten der lebzeitigen Nachfolgeregelung unterstehen den Regeln des Schweiz. Obligationenrechts. Problempunkte Unternehmensbewertung42 Nach der Mittelwertmethode errechnet sich der Unternehmenswert aus dem Durchschnitt von Substanzwert43... weiterlesen