Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage
Bei einem Aufenthalt für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit von höchstens 3 Monaten bzw. nicht mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr besteht je nach Staatsangehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers entweder eine: (nur)... weiterlesen