Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
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Umfang

Grundsatz Vorsorgeauftrag definiert und beschränkt den Umfang der Auftragsausführung (OR 397) Ausnahme Keine ausdrückliche Bezeichnung des Umfanges → Natur des zu besorgenden Geschäfts... weiterlesen

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Pflicht zum Tätigwerden

Tätigwerden in einer bestimmten Richtung Orientierung am Interesse des Auftraggebers Keine Erfolgsschuld Beauftragte schuldet nicht einen Erfolg, sondern eine sorgfältige Auftragsausführung Zweckmässige Handlungsweise Zweckmässigkeit Sachgerechtheit... weiterlesen

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Beauftragten-Pflichten

Nimmt der Vorsorgebeauftragte den Vorsorgeauftrag an, so richten sich seine Rechte und Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag. Gesetzliche Grundlagen Vorsorgeauftragsgemässe Ausführung... weiterlesen

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Befreiungsanspruch

Der Auftraggeber hat den Beauftragten von den im Rahmen der richtigen Auftragsausführung eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien (OR 402 Abs. 1). Weiterführende Informationen Befreiungsanspruch... weiterlesen

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Aufwendungsersatz

Begriff Verpflichtungen, die der Beauftragte einging, um den Auftrag zu erfüllen Beispiele: Kosten Unkosten Spesen Gesetzliche Grundlage ZGB 366 Abs. 2 Art. 366 ZGB F.... weiterlesen

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Entschädigung

Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzungen Entschädigungsanspruch Begriff Ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung des Beauftragten. Gesetzliche Grundlage ZGB 366 Art. 366 ZGB F. Entschädigung und Spesen... weiterlesen

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Auftraggeber-Pflichten

Entschädigung Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzungen Entschädigungsanspruch Aufwendungsersatz Begriff Gesetzliche Grundlage Grundsatz Befreiungsanspruch Schadloshaltung des Beauftragten... weiterlesen

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Wirksamwerden

Auftraggebende Person Eintritt der Urteilsunfähigkeit Nicht nur vorübergehend Im Hinblick auf die im Vorsorgeauftrag umschriebenen Aufgaben Problem: Feststellung Die Urteilsfähigkeit lässt oft (insbesondere bei betagten... weiterlesen

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Inhalt

Der Vorsorgeauftrag muss bestimmte Inhalte zwingend enthalten. Andere Inhalte sind optional. Zwingend: Bestimmung für den Fall der Urteilsunfähigkeit Bestimmung der vorsorgebeauftragen Person / Personen Natürliche... weiterlesen

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Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung des Vorsorgeauftrages erfolgt vor einer Urkundsperson. Urkundsperson Die Zuständigkeit der Urkundsperson ergibt sich (auch nach Inkrafttreten der schweizerischen ZPO ab 1.1.2011) nach... weiterlesen

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Eigenhändige Errichtung

Formerfordernisse der eigenhändigen Errichtung: Eigenhändige handschriftliche Niederschrift des Vorsorgeauftrages Datum Unterschrift Muster „Vorsorgeauftrag“ Achtung Bei eigenhändiger Errichtung: Eigenhändige handschriftliche Niederschrift = Gültigkeitsvoraussetzung Unterschrift = Gültigkeitsvoraussetzung... weiterlesen

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Form: Übersicht

Es besteht ein numerus clausus zulässiger Errichtungsformen: Eigenhändige Errichtung Öffentliche Beurkundung Eintragung beim Zivilstandsamt Exkurs: Wenn ein Verstoss gegen Formvorschriften vorliegt, ist der Vorsorgeauftrag zwar... weiterlesen

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Auftraggeber-Voraussetzungen

Die auftraggebende Person muss bei der Errichtung des Vorsorgeauftrags handlungsfähig sein. Handlungsfähig = Urteilsfähig Volljährig Nicht unter umfassender Beistandschaft stehend Streitig, ob bei Personen, deren... weiterlesen

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Errichtung

Auftraggeber Voraussetzungen Form: Übersicht Eigenhändige Errichtung Öffentliche Beurkundung Eintragung beim Zivilstandesamt Inhalt Wirksamwerden... weiterlesen

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Ziele

Sicherstellung der Personensorge Sicherstellung der Vermögenssorge / Vermögensverwaltung Sicherstellung der rechtswirksamen Teilnahme im Rechtsverkehr... weiterlesen

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Rechtsnatur

Der Vorsorgeauftrag ist: Ein Institut des Erwachsenenschutzrechts, mit dem die Personen– und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr für den Fall der Urteilsunfähigkeit geregelt werden... weiterlesen