Ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung: Interkantonale örtliche Zuständigkeit für Beschwerdebeurteilung
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen ist, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Damit widerspricht das... weiterlesen