Pflicht zum Tätigwerden
Tätigwerden in einer bestimmten Richtung Orientierung am Interesse des Auftraggebers Keine Erfolgsschuld Beauftragte schuldet nicht einen Erfolg, sondern eine sorgfältige Auftragsausführung Zweckmässige Handlungsweise Zweckmässigkeit Sachgerechtheit... weiterlesen