Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
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Aufgaben

Der mit der Vermögensverwaltung betraute Beistand ist zum Folgenden verpflichtet: Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte Vornahme aller Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung Insbesondere Entgegennahme der... weiterlesen

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Gegenstand

Teile des Einkommens oder gesamtes Einkommen inkl. Ersparnisse aus dem Einkommen Teile des Vermögens oder gesamtes Vermögen inkl. Erträge des Vermögens Besonderheit Grundstück Bei Untersagung... weiterlesen

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Beistandschaft

ZGB 408 – 410 VBVV Errichtet KESB eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung gilt im Hinblick auf die Vermögensverwaltung Folgendes: Gegenstand Aufgaben... weiterlesen

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Gesetzliche Vertretung

Besteht weder ein dahingehender Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft, gelten im Hinblick auf die Verwaltung des Vermögens des urteilsunfähigen Betroffenen folgende gesetzliche Regelungen zu Vertretungsbefugnissen... weiterlesen

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Vorsorgeauftrag

Für den Fall eigener Urteilsunfähigkeit kann der Betroffene Anordnungen zur Vermögensverwaltung (Gegenstand, Art und Weise, verantwortliche Person) im Vorsorgeauftrag treffen. Werden dahingehende Anordnungen getroffen und... weiterlesen

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Ziele

Sicherstellung der ordnungsgemässen Vermögensverwaltung im Falle der Hilfsbedürftigkeit einer volljährigen Person... weiterlesen

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Begriff

Vermögen = alle geldwerte Rechte und Pflichten: Geld Werttitel Sachgüter Immobilien Immaterialgüter (Patente, Marken etc.) Einkommen Zinsen Renten, andere Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe... weiterlesen

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Vermögensverwaltung

Begriff Gesetzliche Grundlage Ziele Regelung der Vermögensverwaltung Erwachsenenschutz Vorsorgeauftrag Gesetzliche Vertretung Beistandschaft Gegenstand Aufgaben Unzulässige Geschäfte Vermeidung der Veräusserung Anlage und Aufbewahrung von Vermögenswerten Gesetzliche... weiterlesen

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Verwandtenunterstützung

Gesetzliche Grundlage Ziele Abgrenzung Rechtsnatur Voraussetzungen Umfang der Unterstützungspflicht Gesetzliche Grundlage ZGB 328, 329 Ziele Entlastung des Gemeinwesens Da die Verwandtenunterstützungspflicht dem Sozialhilferecht vorgeht, kann... weiterlesen

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Ausnahme

Wenn die eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person unzureichend sind, kommen hinsichtlich der Kostentragungspflicht für die Beherbergung, Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen in einem Wohn- und... weiterlesen

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Grundsatz

Kosten der Leistungen des Wohn- und Pflegeheimes kann man in 2 Hauptkategorien unterteilen, nämlich die Kosten für die medizinische Behandlung und die Kosten für die... weiterlesen

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Kostentragung

Grundsatz Ausnahme Verwandtenunterstützung Gesetzliche Grundlage Ziele Abgrenzung Rechtsnatur Voraussetzungen Umfang der Unterstützungspflicht... weiterlesen