Vermeidung der Veräusserung
Folgende Vermögenswerte soll der Beistand möglichst vermeiden zu veräussern: Vermögenswerte von besonderem Wert Besonderer Wert für Betroffenen / seine Familie Bewegliche Sachen / Grundstücke Besonderer... weiterlesen
Folgende Vermögenswerte soll der Beistand möglichst vermeiden zu veräussern: Vermögenswerte von besonderem Wert Besonderer Wert für Betroffenen / seine Familie Bewegliche Sachen / Grundstücke Besonderer... weiterlesen
Folgende Geschäfte darf der Beistand in Vertretung des Betroffenen nicht vornehmen (ZGB 412): Bürgschaften Errichtung von Stiftungen Schenkungen Ausnahme Übliche Gelegenheitsgeschenke Weihnachtsgeschenke Geburtstagsgeschenke Etc.... weiterlesen
Der mit der Vermögensverwaltung betraute Beistand ist zum Folgenden verpflichtet: Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte Vornahme aller Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung Insbesondere Entgegennahme der... weiterlesen
Teile des Einkommens oder gesamtes Einkommen inkl. Ersparnisse aus dem Einkommen Teile des Vermögens oder gesamtes Vermögen inkl. Erträge des Vermögens Besonderheit Grundstück Bei Untersagung... weiterlesen
ZGB 408 – 410 VBVV Errichtet KESB eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung gilt im Hinblick auf die Vermögensverwaltung Folgendes: Gegenstand Aufgaben... weiterlesen
Besteht weder ein dahingehender Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft, gelten im Hinblick auf die Verwaltung des Vermögens des urteilsunfähigen Betroffenen folgende gesetzliche Regelungen zu Vertretungsbefugnissen... weiterlesen
Für den Fall eigener Urteilsunfähigkeit kann der Betroffene Anordnungen zur Vermögensverwaltung (Gegenstand, Art und Weise, verantwortliche Person) im Vorsorgeauftrag treffen. Werden dahingehende Anordnungen getroffen und... weiterlesen
Vorsorgeauftrag Gesetzliche Vertretung Beistandschaft Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffe (Art. 1 VBVV) Grundsätze der Vermögensanlage (Art. 2 VBVV) Bargeld (Art. 3 VBVV)... weiterlesen
Sicherstellung der ordnungsgemässen Vermögensverwaltung im Falle der Hilfsbedürftigkeit einer volljährigen Person... weiterlesen
ZGB 365, 374, 395, 408 ff., 415 ff. Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV; SR 211.223.11)... weiterlesen
Vermögen = alle geldwerte Rechte und Pflichten: Geld Werttitel Sachgüter Immobilien Immaterialgüter (Patente, Marken etc.) Einkommen Zinsen Renten, andere Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe... weiterlesen
Begriff Gesetzliche Grundlage Ziele Regelung der Vermögensverwaltung Erwachsenenschutz Vorsorgeauftrag Gesetzliche Vertretung Beistandschaft Gegenstand Aufgaben Unzulässige Geschäfte Vermeidung der Veräusserung Anlage und Aufbewahrung von Vermögenswerten Gesetzliche... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Ziele Abgrenzung Rechtsnatur Voraussetzungen Umfang der Unterstützungspflicht Gesetzliche Grundlage ZGB 328, 329 Ziele Entlastung des Gemeinwesens Da die Verwandtenunterstützungspflicht dem Sozialhilferecht vorgeht, kann... weiterlesen
Wenn die eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person unzureichend sind, kommen hinsichtlich der Kostentragungspflicht für die Beherbergung, Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen in einem Wohn- und... weiterlesen
Kosten der Leistungen des Wohn- und Pflegeheimes kann man in 2 Hauptkategorien unterteilen, nämlich die Kosten für die medizinische Behandlung und die Kosten für die... weiterlesen
Grundsatz Ausnahme Verwandtenunterstützung Gesetzliche Grundlage Ziele Abgrenzung Rechtsnatur Voraussetzungen Umfang der Unterstützungspflicht... weiterlesen
Häfeli Christoph Grundriss zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 2. Auflage Bern 2016 514 Seiten 978-3-7272-8490-8 Stämpfli CHF 130.00 Erhältlich in: Schulthess Buchshop Buchart Lehrbuch Inhalt /... weiterlesen
Brauchen Kinder und Erwachsene in schwierigen persönlichen Situationen Schutz oder Beistand, können nahestehende Personen eine wichtige Rolle einnehmen. Der Bundesrat will deshalb folgendes prüfen lassen:... weiterlesen
Rosch Daniel / Fountoulakis Christina / Heck Christoph Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Recht und Methodik für Fachleute Bern 2016 696 Seiten 978-3-258-07875-5 Haupt Verlag... weiterlesen
Hat die 10/16-Regel im neuen Kindesunterhaltsrecht ausgedient? Das neue Kindesunterhaltsrecht tritt am 01.01.2017 in Kraft. Dabei muss neuerdings der unterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt... weiterlesen