Freie Stunden und Tage / Überstundenarbeit
Freie Stunden und Tage Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren: Heirat 2 –... weiterlesen
Freie Stunden und Tage Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren: Heirat 2 –... weiterlesen
Ferienanspruch Es besteht gegenüber Dauerarbeitsverhältnissen kein Unterschied. Feiertage Es gelten die Regeln für Dauerarbeitsverhältnisse.... weiterlesen
Definition Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge. Zulässigkeit Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig. Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei um vornherein klar befristetem... weiterlesen
Grundsätze Die Befristung kann sich ergeben durch: zeitliche Befristung bzw. Bestimmung des Zeitraumes durch den angegebenen Zweck (Anstellung als Skilehrer oder als Animator für die... weiterlesen
Zur einfacheren Handhabung von Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeits-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung... weiterlesen
Die Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeit ist motiviert arbeitnehmerseits als Überbrückungsjob zwischen zwei Festanstellungen Engagement eines Werkstudenten während der Semesterferien Folge der eigenen Arbeitsphilosophie arbeitgeberseits als Projektjob... weiterlesen
Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Art.... weiterlesen
Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen
AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen
Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen
Grundsatz Jede Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbracht wird, ist mit einem Zuschlage von 25 % zu entschädigen. Ausnahme Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages... weiterlesen
Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren: Heirat 2 – 3 Tage Geburt 1... weiterlesen
Grundsatz Es besteht weder für Voll- noch für Teilzeitstellen eine Pflicht die Feiertage zu entschädigen. Im Monatslohn angestellte Arbeitnehmer: üblicherweise wird ihnen die den Sonntagen... weiterlesen
Grundsätze Der Ferienanspruch von Teilzeitbeschäftigten ist – bei regelmässigem Einsatz – derselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten. Der während den Ferien geschuldete Lohn entspricht – bei Fixlohn... weiterlesen
Kapovaz Der Lohn sollte sich hier zusammensetzen aus dem Grundlohn bzw. Stundlohn und einer Rufbereitschaftsentschädigung, separat ausgewiesen und abgerechnet. Pikettdienst Es ist die gewöhnliche Entschädigung... weiterlesen
Zur einfacheren Handhabung von „Arbeit-auf-Abruf“-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung schaffen, die... weiterlesen
Ausnützung einer Notlage etc. Je nach konkreter Situation kann arbeitgeberseitiger Rechtsmissbrauch vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Notsituation des Arbeitnehmers ausnutzt das Interesse an der flexiblen... weiterlesen
Bedarfsbedingte Arbeit auf Abruf „Kapovaz“ (kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit) Arbeitseinsatz wird von Arbeitgeber einseitig bestimmt Gilt als Teilzeitarbeit Rechtsmissbrauchsgefahr / Gefahr eines nicht existenzsichernden Einkommens Existenzsicherung:... weiterlesen
Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR... weiterlesen
Muster für Arbeitgeber Musterarbeitszeugnisse (PDF, 65 KB) Kündigungsschreiben (PDF, 55 KB) Muster Freistellungserklärung (PDF, 28 KB) Muster Aufhebungsvereinbarung (PDF, 30 KB) Muster Informationsschreiben Versicherungen (PDF,... weiterlesen