Grundlagen
Das Admassierungs-Vorverfahren stützt sich auf folgende Grundlagen: SchKG 242 Abs. 1 KOV 45 – KOV 54 ... weiterlesen
Das Admassierungs-Vorverfahren stützt sich auf folgende Grundlagen: SchKG 242 Abs. 1 KOV 45 – KOV 54 ... weiterlesen
Einleitung Die Aussonderung ist in zweierlei Hinsicht abzugrenzen: Aufsichtsbeschwerde Kollokationsklage Aufsichtsbeschwerde Grundsätzlich ist die Nichtbeachtung formeller Vorschriften bei der Durchführung des Aussonderungsverfahrens mittels Beschwerde zu... weiterlesen
Im Regelfall geht die Eigentumsansprache (auch: Anmeldung des Aussonderungsanspruchs) vom Drittansprecher aus. Die Eigentumsansprache kann auch durch den Konkursiten motiviert werden. Im Einzelnen ergibt sich:... weiterlesen
Zu den Aussonderungsgegenständen gibt es folgendes zu bemerken: Grundstücke Bewegliche Sachen Forderungen und sonstige Ansprüche Der Streit über das bessere Recht an einer nicht in... weiterlesen
Eigentumsanspruch oder gesetzlicher Aussonderungsgrund Mit der Aussonderungsklage kann ein Drittansprecher vor allem alle Rechte geltend machen, die ein konkursrechtliche Verwertung ausschliessen, wie: Eigentumsrecht ZGB 641... weiterlesen
Die Konkursverwaltung tut gut daran, sich im Vorfeld ihrer Entscheidung über Aussonderung bzw. Herausgabe den Drittansprecher aufzufordern, Beweismittel einzureichen: Aufforderung an den Drittansprecher Dokumentierungsaufforderung Konkursverwaltung... weiterlesen
Die Verfügung betreffend einer Eigentumsansprache bzw. Aussonderung charakterisiert sich wie folgt: Definition besondere schriftliche Mitteilung an den Eigentumsansprecher vgl. KOV 46 Grundlagen KOV 46 KOV... weiterlesen
Die Konkursverwaltung kann – ungeachtet der Normen von KOV 47 – KOV 50 – Vermögenswerte unter folgenden Voraussetzungen sofort herausgeben: Zum vorneherein bewiesenes Eigentum des... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten anerkennen, so ergeben sich folgende Voraussetzungen: Grundsatz Ordentliches Konkursverfahren Erfordernis der Zustimmung der zweiten Gläubigerversammlung Vgl. KOV 48... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten nicht anerkennen, so hat sie ihm gegenüber eine „Klagefristansetzung“ nach SchKG 242 Abs. 2 folgenden Inhalts vorzunehmen: Genaue... weiterlesen
Wird durch einen oder mehrere Konkursgläubiger die Abtretung der Rechtsansprüche der Masse verlangt, so hat die Konkursverwaltung bei Bestreitung der Eigentumsansprache wie folgt vorzugehen: An... weiterlesen
Will der mittels Verfügung abgewiesene Eigentumsansprecher den Entscheid der Konkursverwaltung nicht akzeptieren, hat er einen sog. „Aussonderungs-Prozess zu führen. Die Einzelheiten zur Klageerhebung und zur... weiterlesen
Für die Weiterziehung eines Aussonderungs-Entscheids besteht folgender kantonaler und eidgenössischer Instanzenzug: Kantonal Streitwertabhängigkeit Berufung bei einem Streitwert von min. CHF 10‘000 (vgl. ZPO 308 ff.... weiterlesen
Bei der Aussonderungsklage ist zu differenzieren in: Vindikation (ZGB 641 Abs. 2, erster Halbsatz) Prozessgegenstand Mit der Vindikationsklage wird der Anspruch auf Übertragung des unmittelbaren... weiterlesen
Für die prozessuale Geltendmachung sind im Aussonderungsprozess folgende Aspekte zu beachten: Begriff Klage auf Ausscheidung von Dritteigentum aus der verwertbaren Aktivmasse im Konkursverfahren Grundlagen SchKG... weiterlesen
Das Aussonderungsurteil hält einzig fest, ob der strittige Vermögenswert dem Konkursbeschlag unterliegt oder nicht. Im Entscheid geht es also um das Schicksal des strittigen Vermögenswerts... weiterlesen
Es sind im Aussonderungsprozessverfahren gemäss SchKG 242 Abs. 2 zulässig (ZPO 241): Klageanerkennung Klagerückzug Vergleich Ob und inwieweit die Konkursverwaltung mit einem Eigentumsansprecher einen Vergleich... weiterlesen
Aufgrund des Gewahrsams am Streitgegenstand entscheidet sich, welches der beiden Verfahren zur Anwendung gelangt, d.h. Aussonderung Gewahrsam bei der Konkursmasse (SchKG 242 Abs. 1/2) Vgl.... weiterlesen
Kurzdefinition Gewahrsam = tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache Langdefinition Gewahrsam = unmittelbare faktische Herrschaft über die Sache, verbunden mit der Möglichkeit sie zu gebrauchen Tatsächliche... weiterlesen
Übt ein Dritter den Gewahrsam am strittigen Vermögensgegenstand aus, so greift das Admassierungsverfahren. Will die Konkursverwaltung den beim Dritten befindlichen Streitgegenstand zur Masse ziehen, muss... weiterlesen