Besteuerung n. Gewinnherkunft
Geschäftsliegenschaften-Gewinne Gemäss DBG 18 Abs. 2 und DBG 58 Abs. 1 lit. c sowie gemäss den Gesetzgebungen der Kantone AG, AI, AR, FR, GE, GL,... weiterlesen
Geschäftsliegenschaften-Gewinne Gemäss DBG 18 Abs. 2 und DBG 58 Abs. 1 lit. c sowie gemäss den Gesetzgebungen der Kantone AG, AI, AR, FR, GE, GL,... weiterlesen
Grundstücke Die zwei erwähnten Formen der Besteuerung unterscheiden sich auch durch folgende Merkmale: Grundstückgewinnbesteuerung durch Einkommenssteuer Rechtsnatur Die Grundstückgewinnbesteuerung durch die ordentliche Einkommenssteuer wird als... weiterlesen
Grundlage StHG 12 Abs. 4 Kantonale und kommunale Steuergesetze Charakteristika Allgemeines Nebst der Gewinne aus Veräusserung von Liegenschaften im Privatvermögen unterliegen auch die Wertzuwachsgewinne auf... weiterlesen
Beschaffung finanzieller Mittel bei den Grundeigentümern, und zwar aufgrund von Transaktionen, gewinnunabhängig. Die weiteren Motive des Gemeinwesens sind bei der Rechtfertigung der Steuererhebung manchmal etwas... weiterlesen
Die Liegenschaftssteuer ist eine periodische Steuer: Erhebung Die Liegenschaftensteuer wird jährlich erhoben Zeitpunkt der Veranlagung und Berechnung Die Liegenschaftensteuer wird in der Regel auf dem... weiterlesen
Die Liegenschaftensteuer ist nur noch in rund der Hälfte der Kantone in Anwendung. Weiterführende Informationen Liegenschaftensteuer... weiterlesen
Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen, sind in beinahe allen Kantonen von der Liegenschaftensteuer befreit. Zum Beispiel Liegenschaften des Verwaltungsvermögens Parkanlagen Schulen etc. Die Kantone... weiterlesen
Periodische Bewertung Der Grundstückwert wird nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern periodisch festgelegt: Anwendung der Vermögenssteuer-Regeln In der Regel werden Grundstücke in den Kantonen nach... weiterlesen
Steuersatz Die Liegenschaftssteuersätze sind in allen Kantonen fixiert und werden in Promille ausgedrückt: Proportionale Steuer Es handelt sich bei der Liegenschaftensteuer um eine proportionale Steuer,... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Die Handänderungssteuer, die wie die Grundstückgewinnsteuer bei der Handänderung eines Grundstückes erhoben wird, ist eine sog. «Rechtsverkehrssteuer». Bemessungsgrundlage bildet hier je nach Kanton der Kaufpreis,... weiterlesen
Allgemein Rechtsverkehrssteuer Abgabe, welche auf dem Grundstückgeschäft als solchen erhoben wird Kantonal unterschiedliche Charakteristika Terminologie Die Terminologie zur Handänderungssteuer“ ist in den kantonalen Steuergesetzen nicht... weiterlesen
Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben. Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:... weiterlesen
Steuerobjekt Steuerobjekt ist die Handänderung, d.h. die Übertragung eines Grundstücks. Grundstücke Gestützt auf ZGB 655 bezeichnen die Steuergesetze als Grundstücke in der Regel: die Liegenschaften... weiterlesen
Steuersubjekt ist der Grundstückerwerber. Grundsatz Die Handänderungssteuer wird in der Regel vom Erwerber bezahlt, vereinzelt aber auch gemeinsam vom Erwerber und vom Veräusserer getragen (je... weiterlesen
Bemessungsgrundlage Die Handänderungssteuer wird grundsätzlich vom Kaufpreis erhoben: Keine Preisfestsetzung Ist kein solcher festgesetzt worden, wird meistens der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage Beispiele: Tausch Schenkung... weiterlesen
Die Handänderungssteuer ist eine oft politisch umstrittene Steuer, weil das Risiko einer gewissen Doppelbelastung in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer besteht. Weiterführende Informationen Handänderungssteuer Grundbuchgebühren ... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Die Liegenschaftensteuer knüpft an den Besitz oder die Nutzung des Grundstückes an. Sie ist eine mit der Vermögenssteuer verwandte «Sondersteuer», die zu einer steuerlichen Doppelbelastung... weiterlesen
Kantonale- und Gemeinde-Erlasse... weiterlesen