Mietvertragskündigung: Kündigung durch Mitvermieter
OR 266l Besteht die Vermieterschaft aus mehreren Personen, so müssen diese die Kündigung gemeinsam aussprechen oder sich durch eine bevollmächtigte Person, die im Namen und... weiterlesen
OR 266l Besteht die Vermieterschaft aus mehreren Personen, so müssen diese die Kündigung gemeinsam aussprechen oder sich durch eine bevollmächtigte Person, die im Namen und... weiterlesen
Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger) Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit Führung eines... weiterlesen
Mit zwei Arten von Gesellschaftern optimierter, personen- und kapitalbezogener Rechtsträger für ein nach kaufmännischen Grundsätzen geführtes Unternehmen, in der Regel aus dem Segment der KMU.... weiterlesen
Kommanditgesellschaft = vor allem personen- und teils kapitalbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die unbeschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Komplementäre)... weiterlesen
Forum der kollektiven Kapitalanlagen für institutionelle Grossanleger wie Versicherer und Pensionskassen sowie vermögenden Privatpersonen auf gesellschaftsrechtlicher Basis... weiterlesen
Verwirklichung bestimmter, organisationsbedingter Kapitalanlagen, die nur qualifizierten Anlegern offen stehen Qualifizierte Anleger Art. 10 KAG, Abs. 3 Als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger im Sinne dieses Gesetzes... weiterlesen
Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger) Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit Führung eines... weiterlesen
Adäquater personenbezogener Rechtsträger für ein nach kaufmännischen Grundsätzen geführtes Unternehmen, in der Regel aus dem Segment der KMU.... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Muster Baurechtsvertrag „gemeinnützig“ der Stadt Zürich Baurechtsvertrag der Politischen Gemeinde Greifensee Baurechtsvertrag des Kantons Basel-Stadt... weiterlesen
Einleitung Für das Zustandekommen des Baurechts als dingliches Recht bedarf es der Eintragung im Grundbuch. Erst wenn es aus dem Grundbuch ersichtlich ist, gilt es... weiterlesen
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Entstehung des „Baurechts“ als „kausales Rechtsgeschäft“ zweier Gültigkeitsvoraussetzungen bedarf: Verpflichtungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft begründet zwischen den Vertragsparteien das auf die... weiterlesen
Die gesetzliche Fiktion, wonach das selbständige + dauernde Baurecht wie ein physisches Grundstück zu behandeln ist (vgl. ZGB 655; Rechtsnatur), bewirkt, dass das Baurechtsgrundstück mit... weiterlesen
Einleitung Die gesetzliche Fiktion der Gleichbehandlung von selbständigen und dauernden Baurechten wie Liegenschaften führt dazu, dass Baurechtsgrundstücke mit beschränkten dinglichen Rechten belastet oder begünstigt werden... weiterlesen
Einleitung Die Gleichbehandlung von selbständigen und dauernden Baurechten wie Liegenschaften führt dazu, dass Baurechtsgrundstücke mit Anmerkungen und Vormerkungen belastet oder mit Vormerkungen begünstigt werden können:... weiterlesen
Es ist möglich und auch oft anzutreffen, dass der Baurechtsnehmer an seinem Baurechtsgrundstück Stockwerkeigentum (StWE) begründet und die Stockwerkeinheiten an die Endnutzer weiterverkauft. Das auf... weiterlesen
Das Baurecht entsteht als (Personal-)Dienstbarkeit mit der Eintragung im Grundbuch (vgl. ZGB 731 Abs. 1) Selbständiges Grundstück mit der Eröffnung eines eigenen Grundbuchblattes (vgl. ZGB... weiterlesen
Einleitung Das Baurecht ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, übertragbar und vererblich (ZGB 779 Abs. 2). Die Übertragung orientiert sich an der Ausgestaltungsart: Nicht als... weiterlesen
Die Baurechtsparteien haben aber auch die Möglichkeit, vor Ablauf der Baurechtsdauer die Verlängerung der Baurechtsdienstbarkeit zu vereinbaren: Definition Verlängerung = ein bestehender, befristeter und / oder... weiterlesen
Nach Ablauf der Baurechtsdauer geht der Besitz am Land samt allenfalls noch bestehender Bauten zurück an den Landeigentümer (ursprünglicher Baurechtsgeber), alles nach den Regeln über... weiterlesen