Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Motive

Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Bedeutung

Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Anfechtbare Rechtshandlung

Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken,... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Zeitpunkt Rechtshandlung

Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Vorliegen Überschuldung

Der Schuldner muss im Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung überschuldet gewesen sein. Eine Überschuldung des Schuldners liegt vor, wenn dessen Verbindlichkeiten durch seine Aktiven... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Gutgläubigkeit Begünstigter Gläubiger

Der begünstigte Gläubiger kann gegen die erhobene Anfechtungsklage einwenden, er habe die Überschuldung des Schuldners nicht gekannt und hätte sie auch nicht erkennen können (SchKG... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Berechnung Verdachtsperiode

Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein. Beginn und Ende der Verdachtsfrist Die Verdachtsfrist ist... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Nichteintritt Verjährung

Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Verfahrensart

Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Zweck

Mit der Überschuldungspauliana sollen Rechtshandlungen, mit denen ein überschuldeter Schuldner einzelne Gläubiger bevorzugt hat, angefochten werden. Die Bevorzugung besteht darin, dass ein Gläubiger vom Schuldner... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Verfahrensparteien

Aktivlegitimation Die Anfechtungsberechtigung ist nicht Prozessvoraussetzung, sondern materiell-rechtliches Erfordernis für die Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs. Die Aktivlegitimation hängt gemäss SchKG 285 Abs. 2 davon ab, ob... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Gerichtsstand

Anfechtungsklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz → (Wohn-)Sitz des Beklagten. Anfechtungsklage gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in der Schweiz → Ort der... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Rechtsbegehren

Die Formulierung von Rechtsbegehren ist stark einzelfall-abhängig. Die nachfolgenden Ausführungen stellen Anregungen dar und beinhalten keine entsprechenden Zusicherungen, dass die dargestellten Vorgehensweisen im Einzelfall sachdienlich... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Beweislast

Die anfechtende Partei hat das Vorliegen einer anfechtbaren Rechtshandlung innerhalb der Verdachtsperiode sowie die Überschuldung nachzuweisen. Der Nachweis der Gutgläubigkeit des Begünstigten ist von demselben... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Möglichkeiten der Geltendmachung

Das Anfechtungsrecht kann folgendermassen geltend gemacht werden: Geltendmachung mittels Anfechtungsklage Einredeweise Geltendmachung gegen eine betreibungsrechtliche Klage vorprozessuale Geltendmachung (Verhandlungsstadium) Einredeweise kann das Anfechtungsrecht etwa gegen... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Sicherung Anfechtungsansprüche

Zur Sicherung der Ansprüche im Rahmen der paulianischen Anfechtungsklage sind möglich: bei Realvollstreckung (Rückgabe in natura) vorsorgliche Massnahmen (ZPO 262 lit. b) bei Grundstücken Verfügungsbeschränkung... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Wirkungen der erfolgreichen Anfechtung

Ein Entscheid im Anfechtungsprozess hat bloss vollstreckungsrechtliche Wirkung (Ziel: Wiederherstellung des Vollstreckungssubstrats). Die zivilrechtlichen Wirkungen der angefochtenen Rechtshandlung bleiben grundsätzlich unangetastet (z.B. Eigentumsverhältnisse) Die Wirkungen... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Anwendungsfälle

Exemplarische Aufzählung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Eine anfechtbare Schuldtilgung kann auch in der Bewirkung einer Verrechnungslage und entsprechenden Verrechnungserklärung bestehen (BGer, 25.05.2010, 5A_175/2010, E.3.1). Die... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Fazit

Für Konkursverwalter und Nachlass-Liquidatoren sind Anfechtungsansprüche ein regelmässiges Thema, für Betreibungsbeamte eher weniger. Die Problemkreise sind: Erkennbarkeit der Überschuldung und/oder Gläubigerbenachteiligung Zweckmässigkeit und Gewinnträchtigkeit einer... weiterlesen

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Überschuldungsanfechtung (SchKG 287)

Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlung Zeitpunkt Rechtshandlung Vorliegen Überschuldung Gutgläubigkeit Begünstigter Gläubiger Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart... weiterlesen