Bemessungsgrundlagen
Für die Bemessung von Finanzhilfen gelten folgende Parameter, der Gesetzestexte in der Box unten wiedergegeben sind: Mehrfache Leistungen (Art. 12 SuG) Prioritätenordnung (Art. 13 SuG)... weiterlesen
Für die Bemessung von Finanzhilfen gelten folgende Parameter, der Gesetzestexte in der Box unten wiedergegeben sind: Mehrfache Leistungen (Art. 12 SuG) Prioritätenordnung (Art. 13 SuG)... weiterlesen
Die Normen des 3. Kapitels des SuG sind anwendbar, wenn andere Erlasse nicht etwas Abweichendes vorsehen, wie Bundesgesetze Allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse (vgl. Art. 2 Abs. 2... weiterlesen
Nicht jede Tätigkeit kann mit Finanzhilfen gefördert werden: Für die erforderliche Auswahl enthält Art. 6 SuG einen Katalog von Voraussetzungen, welche für die staatliche Gewährung... weiterlesen
Einleitung Die sog. «allgemeinen Bestimmungen über die einzelnen Finanzhilfen» sind in den Art. 12 SuG – Art. 40 SuG geregelt. Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert:... weiterlesen
Einleitung Die Grundsätze für eine Entrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen sind im 2. Kapitel (Art. 4–10) des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5.10.1990 (Subventionsgesetz,... weiterlesen
Der Bund leistet «Abgeltungen» an Unternehmen des Bundes oder Kantone, die an seiner Stelle die Gewährleistung bestimmter Aufgaben übernehmen, unter folgenden Voraussetzungen: direkte gesetzliche Grundlage... weiterlesen
Staatliche Vergünstigung + Verhaltensbindung Die Subventionselemente im Allgemeinen sind: Die staatliche Vergünstigung und die dadurch bewirkte Verhaltensbindung des Subventionsempfängers Die Begriffselemente sind laut DUMENG N.... weiterlesen
Gemäss Subventionsgesetz (v.a. Art. 3 Abs. 1 SuG) können «Finanzhilfen» insbesondere unter folgenden (kumulativen) Voraussetzungen ausgerichtet werden: Bundesinteresse an der Unterstützung einer bestimmten Tätigkeit; Privatwirtschaft... weiterlesen
Voraussetzungen einer Subvention Voraussetzungen einer Finanzhilfe Voraussetzungen einer Abgeltung... weiterlesen
Als Subventionsmittel werden vom Staat eingesetzt: Direktzahlungen Garantiepreise Darlehenskonditionen Bürgschaften Steuervergünstigungen Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen... weiterlesen
Subventionen können wie einleitend erwähnt ausgerichtet werden als: Finanzhilfe Förderung bevorstehender Tätigkeiten Dritter Abgeltung Entschädigung Dritter für deren Leistungen zugunsten der Volkswirtschaft. Weiterführende Informationen Begriffe... weiterlesen
Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden zB Direktzahlungen zB Produktions- und Absatzförderung zB Strukturverbesserungsbeiträge öffentlicher Verkehr zB Schweizerische... weiterlesen
Allgemein Subventionen waren bis vor einige Jahre sehr verbreitet. Tendenzen Heute werden diese nur noch zurückhaltend, selektiv und überwacht gewährt, aus folgenden Gründen: Gebot staatlicher... weiterlesen
Finanzhilfen Beispiele für Finanzhilfen sind: Geldwerte Vorteile Nicht rückzahlbare Geldleistungen Darlehens-Vorzugsbedingungen Verbilligte Sachleistungen Verbilligte Dienstleistungen (vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 432 ff.).... weiterlesen
Förderung oder Sicherstellung von Leistungen im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft, die Dritte sonst nicht erbringen würden.... weiterlesen
Subventionsgeber will Leistungen nicht selbst erbringen, hat aber ein vitales (volkswirtschaftliches) Interesse an der Förderung der Leistungserbringung durch Dritte (Finanzhilfe); Abgeltung der Leistungen, die in... weiterlesen
Subventionierungsziel allgemein Der mit der Zuwendung verfolgte Zweck der Subventionierung hat ausserhalb der (Bundes-)Verwaltung zu erfolgen. Dabei muss unterschieden werden, «ob der Staat eine Subvention... weiterlesen
Einleitung Die Subvention und damit auch die Finanzhilfe und die Abgeltung sind Staatsbeiträge, die in der Regel im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährt... weiterlesen
Finanzhilfe = Förderung Tätigkeiten Dritter Weiterführende Informationen Begriff: Finanzhilfe Abgeltung = Entschädigung Leistungen Dritter, im Interesse der Volkswirtschaft. Begriff: Abgeltung Vergabe / Vergaberecht? Die Zusprechung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SuG; SR 616.1) | fedlex.ch Wegleitungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Leitfaden Subventionsberichterstattung Botschaften (PDF,... weiterlesen