Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Gesetzliche Grundlage Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage ZGB 373 Voraussetzungen Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Berechtigung Jede dem Betroffenen nahestehende Person Angehörige Verwandten Freunde Andere Vertrauenspersonen Behandelnde Ärzte... weiterlesen