Rechtsnatur grundbuchtechnisch
Die Anmerkung ist eine „Anmerkung“ und keine „Eintragung“. Im Grundbuchrecht werden die Einschreibungen ins Hauptbuch unterschieden in: Eintragungen Eigentum Grundstueckkauf Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Grundlasten Grundlast Grundpfandrechte... weiterlesen