Verjährung

Wirkung der Verjährung

Die Verjährungswirkung folgt spezifischen Grundsätzen und hat Eigenheiten: Grundsätze Wirkung bei Vertragsabschluss Der Schuldner kann ab Beginn der Verjährungsfrist auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten... weiterlesen

Verjährung

Verjährungsverzicht

Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen

Verjährung

Unterbrechungsfolgen

Neuer Fristenlauf Neubeginn der Verjährungsfrist Quantitativ Klage oder Betreibung zur Verjährungsunterbrechung Die Verjährungsunterbrechung beschränkt sich auf die eingeklagte oder betriebene Summe. Im Umfange des nicht... weiterlesen

Verjährung

Wirkung

Neubeginn des Fristenlaufs Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt (vgl. OR 137 Abs. 1) Die neue, zweite... weiterlesen

Verjährung

Unterbrechungshandlungen des Gläubigers

(OR 135 Ziffer 2) Allgemeines Einsatz staatlicher Vollstreckungsorgane Erfordernis des staatlichen Prozess- bzw. Zwangsvollstreckungsapparates Private Vorkehren nicht verjährungsunterbrechend Private Massnahmen wie Rechnungszustellung, Mahnung, Einschreibebrief, Inkassomandat... weiterlesen

Verjährung

Unterbrechungshandlungen des Schuldners

(OR 135 Ziffer 1) Forderungsanerkennung Die Forderungsanerkennung des Schuldners unterbricht die Verjährung: Allgemein Die Aufzählung der Unterbrechungsmöglichkeiten in OR 135 Ziffer 1 (Forderungsanerkennung und Arten)... weiterlesen

Verjährung

Zweck

Neubeginn des Verjährungsfristenlaufs Verlängerung der Rechtsverfolgungsmöglichkeit... weiterlesen

Verjährung

Grundlagen

OR 135 – OR 138 Gesetzestexte Art. 135 OR IV. Unterbrechung der Verjährung 1. Unterbrechungsgründe Die Verjährung wird unterbrochen: 1. durch Anerkennung der Forderung von... weiterlesen

Verjährung

Definition

Verjährungsunterbrechung   =       Anerkennungshandlungen des Schuldners, Rechtsverfolgungsmassnahmen des Gläubigers oder Verjährungsverzicht unter den Parteien, die einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen... weiterlesen

Verjährung

Unterbrechung der Verjährung

Einleitung Der nahende Ablauf der Verjährungsfrist zwingt den Gläubiger zum Entscheid, auf die Rechtsverfolgung seines Anspruchs zu verzichten, ihn durchzusetzen oder die Verjährung zu unterbrechen.... weiterlesen

Zession

Zessus (Schuldner / Notifikationsadressat)

Der Zessus (aus dem Lateinischen „Debitor cessus“ oder Schuldner und Notifikationsadressat) ist der vom Gläubigerwechsel insofern betroffene Schuldner, als er einen neuen Gläubiger erhält und... weiterlesen

Verjährung

Ruhen der Verjährung

Der Gesetzgeber ging in den Konstellationen von Hinderung oder Stillstand davon aus, dass der Gläubiger nicht gegen seinen Schuldner vorgeht: Definition von Hinderung und Stillstand... weiterlesen

Verjährung

Berechnung der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist berechnet sich wie folgt: „Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, von dem an die Verjährung läuft, nicht mitzurechnen und die Verjährung... weiterlesen

Verjährung

Ablauf der Verjährungsfrist

Wie vorstehend ausgeführt, werden die Verjährungsfristen durch Gesetz bestimmt: Dauer Jede Verjährungsfrist hat eine Dauer Verjährungsfristen Beginn Die Verjährungsfrist beginnt an einem bestimmten Zeitpunkt zu... weiterlesen

Zession

Zessionar (Erwerber)

Der Zessionar (Erwerber) ist der neue Gläubiger der Forderung, der diese vom bisherigen Gläubiger käuft bzw. abgetreten erhält. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfuegungsgeschaeft Wirkungen Zedent /... weiterlesen

Zession

Zedent (Abtreter)

Der Zedent (Abtreter) ist der bisherige Gläubiger der Forderung, der diese einem neuen Gläubiger verkäuft bzw. abtritt. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfügungsgeschäft Wirkungen: Zedent / Zessionar... weiterlesen

Verjährung

Grundsatz: Fristauslösung durch Fälligkeit

Die (ordentliche oder ausserordentliche) Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Forderung zu laufen: Grundsatz Grundlage OR 130 Abs. 1 Fristauslösung Fälligkeit als fristauslösendes Ereignis Bestimmung... weiterlesen

Zession

Parteien

Bei einer Zession sind immer zwei Parteien, unter Berücksichtigung des Grundverhältnisses der abzutretenden Forderung drei Parteien, beteiligt: Zedent (Abtreter) Zessionar (Erwerber) Zessus (Schuldner / Notifikationsadressat)... weiterlesen