Rechtsnatur
In rechtlicher Hinsicht wird der Factoringvertrag qualifiziert als Dreiparteienverhältnis Innominatkontrakt oder gemischter Vertrag Rahmenvertrag Einzel-Factoringvertrag Echtes Factoring herrschende Lehre Forderungskauf (ev. globaler Kaufvertrag) Bevorschussung Kaufpreis... weiterlesen