Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Staatshaftung
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Bundes-Staatshaftung + Rechtsschutz

Einleitung Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen den Instanzenzug und die Erläuterungen zur Bundes-Staatshaftung. Erstinstanzliches Verwaltungsverfahren Verfahren vor Bundesverwaltungsgerichts Verfahren vor Bundesgericht (Regress-)Verfahren gegen Beamte Einmaligkeit des... weiterlesen

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Kanton

In kantonalen Angelegenheiten stehen i.d.R. Rechtsmittel an ein kantonales Verwaltungsgericht bzw. an ein Zivilgericht zur Verfügung. Ansprüche Dritter gegen den Kanton werden im Kanton Zürich... weiterlesen

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Bund

Der Bundesrat benennt die Behörde per Verordnung (i.d.R. das Eidgenössische Finanzdepartement), an die sich Geschädigte bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Bund zu halten haben (vgl. Verordnung... weiterlesen

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Beamter

Der Beamtenbegriff im Staatshaftungsrecht ergibt sich aus VG 1 Abs. 1: Gesamtheit aller Verwaltungsbehörden; Ausübung einer amtlichen Tätigkeit.... weiterlesen

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System der Staatshaftung

Staatshaftung als ausschliessliche Kausalhaftung Aufgrund des Prinzips der ausschliesslichen Staatshaftung haftet stets der Bund und nie der schadenverursachende Beamte, was auch gilt, wenn der Bund... weiterlesen

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Begriff

Das Staatshaftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen und für wen der Staat haftet, wenn eine Person durch die Folgen dessen Handelns einen Schaden erleidet.... weiterlesen

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Literatur

BIAGGINI GIOVANNI, Theorie und Praxis des Verwaltungsrechts im Bundesstaat, Basel/Frankfurt am Main 1996 FAVRE ANNE-CHRISTINE, MARTENET VINCENT et POLTIER ETIENNE, La responsabilité de l’Etat, Genève... weiterlesen

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Haftpflichtige

Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen

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Schaden

Materieller Schaden Ein Haftungsanspruch setzt voraus, dass ein rechtlich relevanter Schaden entstanden ist. Auch für das Staatshaftungsrecht gilt: der zivilrechtliche Schadensbegriff und damit die sog.... weiterlesen

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Kausalzusammenhang

Wie im Zivilrecht muss auch bei der Staatshaftung das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge... weiterlesen

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Prozessuales

Einleitung Je nachdem ob der Bund oder der Kanton haftpflichtig ist, kommen bundesrechtliche bzw. kantonale Verfahrensbestimmungen zur Anwendung. Zwecks Geltendmachung des Ersatzanspruches gegenüber dem Bund... weiterlesen

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Rechtsgrundlagen

Legalitätsprinzip In Übereinstimmung mit dem sogenannten Legalitätsprinzip besteht ein Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens nur, wenn bzw. soweit ein Gesetz dies vorsieht. Nebeneinander von... weiterlesen

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Abgrenzungen

Das Gemeinwesen kann bei widerrechtlichen Schädigungen Dritter wie folgt haften: öffentlich-rechtliche Staatshaftung privatrechtliche Staatshaftung Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Staat bei der... weiterlesen

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Haftungsvoraussetzungen

Einleitung Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden... weiterlesen

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Amtliche Tätigkeit

Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen

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Widerrechtlichkeit

Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen