Öffentliches Inventar

Inventarisierung von Amtes wegen

Begriff Gewisse Forderungen und Schulden hat die Behörde von sich aus, d.h. unabhängig  von einem entsprechenden Begehren des Erblasser-Gläubigers bzw. Erblasser-Schuldners ins Inventar aufzunehmen. Von... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Form der Anmeldung

Das Gesetz sieht keine bestimmte Form für die Eingaben der Gläubiger und Schuldner vor. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Kantonalen Bestimmungen, die eine... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Anzumeldende Forderungen und Schulden

Anzumelden sind obligatorische Ansprüche (z.B. Werklohn) dingliche Ansprüche (z.B. Faustpfandrecht) Schulden Achtung Eine ziffernmässig genaue Angabe ist nicht notwendig, wenn eine solche Schwierigkeiten bereitet.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Auskündigungsfrist

Fristbeginn Die Frist beginnt am Erscheinungstag der ersten Publikation. Fristdauer Die Auskündungsfrist kann die kantonale Behörde nach Massgabe des kantonalen Rechts festlegen. Gemäss ZGB 582... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Rechnungsruf

Begriff Die Inventarbehörde hat durch öffentliche Auskündung (Publikation) die Gläubiger und Schuldner des Erblassers aufzufordern, ihre Forderungen und Schulden anzumelden (ZGB 582 II). Inhalt des... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Auskunftspflicht

Auskunftspflicht Dritter Auf entsprechendes Verlangen der Behörde hin sind Dritte, auskunftspflichtig (ZGB 581 II), insbesondere: Vermögensverwalter Banken Beistand Auskunftspflicht der Erben Die Erben haben der... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Schätzwert

Grundsatz Sämtliche Inventargegenstände (Aktiven und Passiven) sind einzeln mit einer amtlichen Verkehrswertschätzung zu versehen. Beizug von Sachverständigen Im Bedarfsfall sind für die Schätzung Sachverständige beizuziehen,... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Erbschafts-Passiven

Auf der Passivseite sind in das öffentliche Inventar sämtliche Schulden aufzunehmen, mithin: die Erblasserschulden Erbgangsschulden (ausgenommen Vermächtnisse) ... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Erbschafts-Aktiven

Auf der Aktivseite sind in das öffentliche Inventar sämtliche Vermögenswerte aufzuführen, die sich im Zeitpunkt des Erbganges (ZGB 537 I) im Gewahrsam des Erblassers befanden... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventaraufnahme

Bei der Inventaraufnahme werden folgende Aspekte relevant: Erbschafts-Aktiven Erbschafts-Passiven Schätzwert Auskunftspflicht Rechnungsruf Auskündungsfrist Form der Anmeldung Inventarisierung von Amtes wegen Inventarschliessung... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wirkungserstreckung des Inventarbegehrens

Das Inventarbegehren eines oder mehreren Erben bewirkt die Inventarisierung des gesamten Nachlassvermögens, mithin auch der präsumtiven Anteile derjenigen Miterben, die keine Inventarisierung beantragt haben die... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antrags-Protokoll

Inhalt und Beweiskraft Die Behörde muss über das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars Protokoll führen (ZGB 580 II i.V.m ZGB 570). Dieses schafft Beweis... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inhalt des Begehrens

Als sog. Gestaltungserklärung muss das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars unmissverständlich sein, d.h. der Ausschlagungswille muss klar zum Ausdruck kommen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Adressat des Begehrens

Zuständige Behörde für die Entgegennahme des Begehrens um Aufnahme eines öffentlichen Inventars bestimmt sich nach der kantonalen Einführungsgesetzgebung.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Form des Begehrens

Das Gesetz schreibt die Form des Begehrens nicht vor. Das Begehren kann gestellt werden: schriftlich (Brief) mündlich (Telefon oder Vorsprechen bei der Behörde)... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antragsfrist

Fristbeginn Für gesetzliche Erben Für gesetzliche Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes (ZGB 580 II i.V.m. 567 II). Für testamentarisch eingesetzte Erben... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wegfall der Antragsberechtigung

Die Antragsberechtigung fällt dahin, wenn der Erbe (alternativ): die Erbschaft durch explizite Annahmeerklärung annimmt die Erbschaft ausschlägt (ZGB 566 I) eine überschuldete Erbschaft explizit annimmt... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarbegehren

Folgende Elemente sind beim Antrag auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu beachten: Antragsberechtigung Wegfall der Antragsberechtigung Antragsfrist Form des Begehrens Adressat des Begehrens Inhalt des... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage Schweizerisches Zivilgesetzbuch Artikel 580-592 Gesetzestexte zum öffentlichen Inventar im Erbrecht Das öffentliche Inventar Voraussetzungen Art. 580 ZGB: Voraussetzungen Verfahren Art. 581 ZGB: Inventar Art.... weiterlesen