Ausschliessliches Nutzungsrecht kraft gewöhnlichen Miteigentums: Keine Aushebelung über Stockwerkeigentum
ZGB 647 und 712g Abs. 2 / Nutzungs- und Verwaltungsordnung Die Nutzungs- und Verwaltungsordnung beim Miteigentum darf vorsehen, dass bestimmte gemeinschaftliche Teile für die ausschliessliche... weiterlesen