Nutzniessung

Zwangsvollstreckung (Betreibung / Konkurs)

Auch ein Nutzniessungsverhältnis kann von der Zahlungsunfähigkeit einer Partei, sei es der Grundeigentümer, sei es der Nutzniesser, betroffen sein. Je nach schuldnerischen Voraussetzungen können die... weiterlesen

Nutzniessung

Zwangsvollstreckung gegen den Nutzniesser

Nutzniessungs(stamm)recht Nur soweit die Nutzniessung übertragbar ist, ist ihr Wert auch pfändbar Nutzniessungserlöse Vorbehältlich der Berücksichtigung des Existenzminimums dürften (v.a. periodisch wiederkehrende) Nutzniessungserlöse beim Nutzniesser... weiterlesen

Nutzniessung

Beendigung

Die Beendigung der Nutzniessung kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein und hat unterschiedliche Wirkungen: Beendigungsgründe Ableben eines Nutzniessers bei mehreren berechtigten Personen Löschung und ihre... weiterlesen

Nutzniessung

Beendigungsgründe

Die Nutzniessung geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. beim Tod des Nutzniessers, wenn sie nicht als vererblich ausgestaltet ist bei Zeitablauf (Befristung) bei... weiterlesen

Nutzniessung

Löschung und ihre Wirkung

Der Löschung der Nutzniessungs-Dienstbarkeit im Grundbuch kommt nur deklaratorische Wirkung zu. Literatur MÜLLER-CHEN MARKUS, Basler Kommentar, N 3 zu ZGB 745, mit Hinweisen Weiterführende Informationen... weiterlesen

Nutzniessung

Beendigungsfolgen

Die Beendigung der Nutzniessung zeitigt verschiedene Folgen: Nutzniesser Rückgabe der Sache (ZGB 751) Haftung für den Minderwert des nicht ordnungsgemässen Gebrauchs, sofern und soweit sich... weiterlesen

Nutzniessung

Rückgabe

Bei Beendigung der Nutzniessung hat der Berechtigte bzw. meist dessen Erben den Gegenstand, das Grundstück oder das Vermögen dem/den nutzniessungsbelasteten Erben des Erstversterbenden bzw. dem Immobilienerwerber, der... weiterlesen

Nutzniessung

Verantwortlichkeit

Der Nutzniesser oder seine den Nachlass annehmenden Erben haften für den Untergang oder Minderwert der Sache, soweit sie nicht nachweisen können, dass dieser Schaden ohne Verschulden... weiterlesen

Nutzniessung

Neuanlagen

Zurückbezahltes Kapital unterliegt wieder der Nutzniessung (vgl. ZGB 774).... weiterlesen

Nutzniessung

Andere Lasten

Sind wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze der Nutzniessungssache vorzunehmen, hat der Nutzniesser den Eigentümer zu benachrichtigen und die Vornahme zu gestatten (vgl. ZGB 764... weiterlesen

Nutzniessung

Versicherung

Der Nutzniesser hat auf seine Kosten die Nutzniessungsgegenstände gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, sofern und soweit diese Versicherung nach ortsüblicher Auffassung zu den... weiterlesen

Nutzniessung

Pflichten aus der Nutzniessung

Die Ausübung des Nutzniessungsrechts ist bestimmten Kautelen unterworfen: Verwendungen des Nutzniessers Wirtschaftliche Bestimmungen von Grundstücken Neuanlagen Erhaltung der Sache Unterhalt / Verzinsung / Steuern /... weiterlesen

Nutzniessung

Vermietung

Der Nutzniesser darf ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer die Nutzniessungs-Sachen vermieten. Dem Eigentümer verbleibt angesichts des Besitzes-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Vermietungsrechts des Nutzniessers nur... weiterlesen

Nutzniessung

Bewirtschaftung + Verwaltung

Der Nutzniesser kann selber über die Art der Bewirtschaftung und die Verwaltung der Nutzniessungsobjekte entscheiden. Ebenso kann der Nutzniesser ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer... weiterlesen

Nutzniessung

Besitz, Gebrauch + Nutzung

Der Nutzniesser hat das Recht auf Besitz der Sache Gebrauch der Sache Nutzung der Sache. Er entscheidet, ob er die Sache selbst nutzt oder einem... weiterlesen

Nutzniessung

Rechte aus der Nutzniessung

Der Nutzniesser zieht verschiedene Rechte aus dem Nutzniessungsverhältnis: Besitz, Gebrauch + Nutzung Bewirtschaftung + Verwaltung Vermietung... weiterlesen

Nutzniessung

Inventarpflicht

Sowohl belasteter Eigentümer als auch Nutzniesser haben das Recht, auf gemeinsame Kosten jederzeit die Aufnahme einer öffentlichen Urkunde (Inventar) über die Gegenstände der Nutzniessung zu verlangen... weiterlesen