Schema „Eintragungsverfahren“
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Gegen die Abweisung einer Grundbuchanmeldung kann eine spezielle Grundbuchbeschwerde (auch: Sachbeschwerde) erhoben werden. In speziellen Fällen, d.h. da, wo die Sachbeschwerde nicht zur Verfügung steht,... weiterlesen
Liegen alle Dokumente auf dem Tisch und sind alle Prüfungen (Kognition Grundlagen, Grundbuchanmeldung, Verfügungsrecht und Rechtsgrund) durchgeführt, kann das Grundbuchamt zum Entscheid über den Anmeldungsvollzug... weiterlesen
Grundbuchverwalter Der Grundbuchverwalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Grundbucheintrag gegeben sind: Begriff Kognition des Grundbuchverwalters ... weiterlesen
Der Anmeldende hat den Nachweis zu erbringen, dass die für die Gültigkeit des Rechtsgrundausweises erforderliche Form erfüllt ist. Mit anderen Worten muss der Rechtsgrund, welcher... weiterlesen
Die Person, die Grundbuchanmeldung abgibt, hat nachzuweisen, dass sie verfügungsberechtigt ist: Begriff Ausweis über das Verfügungsrecht = Nachweis, dass die gemäss... weiterlesen
Für jede Eintragung im weiteren Sinne (i.w.S.) ist eine Grundbuchanmeldung (auch: Anmeldung), die nachgenannten Kriterien zu entsprechen hat, erforderlich. Folgendes zu den Einzelheiten: Begriff Grundbuchanmeldung... weiterlesen
Vorab seien kurz Voraussetzungen und Verfahrensgrundlagen skizziert: Grundlage ZGB 963 – ZGB 966 GBV 46 ff. + GBV 81 ff. Anwendungsfall Grundstückkauf Grundlage ZGB 656... weiterlesen
Einleitung Folgende Aspekte sind beim Eintragungsverfahren von Bedeutung: Verfahrensgrundlagen Grundbuchanmeldung Verfügungsrechts-Ausweis Rechtsgrund-Ausweis Kognition Grundbuchamt Entscheid Grundbuchamt Rechtsweg Schema „Eintragungsverfahren“ Literatur MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum... weiterlesen
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Was im Grundbuch eingetragen werden kann, kann auch wieder gelöscht oder geändert werden: Löschungen Begriff Löschung = Streichung des Eintrags im... weiterlesen
Als weitere Einschreibungsmöglichkeit im Grundbuch sind die Eintragungen im weiteren Sinne zu erläutern: Anmerkungen Anmerkung Vormerkungen Vormerkung Bemerkungen Exkurs: Bemerkung... weiterlesen
Im Grundbuch lassen sich folgende Rechte eintragen (Eintragungen im engeren Sinne): Eigentum Alleineigentum Miteigentum Gesamteigentum Stockwerkeigentum Baurechte Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Grundlasten Grundlast Grundpfandrechte Grundpfandrecht... weiterlesen
Im Grundbuch sind nur Rechte eintragungsfähig, für welche das Gesetz eine Eintragung vorsieht. Deshalb spricht man vom „Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte“ resp. vom Prinzip der... weiterlesen
Einleitung Die nachgenannten Kautelen beeinflussen die Grundbuch-Einschreibungen: Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte Eintragungen i.e.S. Eintragungen i.w.S. Löschungen + Änderungen Schema „Eintragungen i.w.S.“... weiterlesen
Die Aufnahme von Grundstücken ins Grundbuch hat sich an Gesetz (ZGB) und Verordnung (GBV) orientieren: Ort der Aufnahme Aufnahme des Grundstücks in dem Kreis, in... weiterlesen
Grundsatz Als Grundstücke im Sinne ZGB 655 bzw. ZGB 943 gelten: Liegenschaften Selbständige und dauernde Rechte nach Bundesrecht Baurecht Baurechte Quellenrecht Quellenrecht Wasserrechtsverleihung und andere... weiterlesen
Die Kantone sind verpflichtet, die Landesvermessung und die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs voranzutreiben. Bei Inkraftsetzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 01.01.1912 bestanden kantonale Registereinrichtungen. Es... weiterlesen
Bei der Grundbuchvermessung ist in Bezug auf die Grundbuchführung folgendes wesentlich: Grundbuchplan Grundbuchplan = ein aufgrund der Daten der amtlichen Vermessung... weiterlesen
Objektive Organisation Die Grundbuchvermessung erstreckt sich auf folgende Bereiche: Gebiet Grundsatz Ganzes Gebiet der Eidgenossenschaft Ausnahmen Seeflächen Teile des Hochgebirges, für welches eine Vermessung vom... weiterlesen