Anmeldungslegitimation
Zur Grundbuchanmeldung sind legitimiert (GBV 53): Anmerkung von Eigentumsbeschränkungen Eigentümer jede Person, die ein von der Anmerkung betroffenes dingliches Recht hat Anmerkung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen... weiterlesen