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Formular Lohnausweis... weiterlesen
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Formular Lohnausweis » Muster herunterladen Quelle: Lohnausweis | estv.admin.ch... weiterlesen
Die Bezugsverjährung bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) ist wie folgt differenziert: Relative Bezugsverjährung 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Steuerveranlagung Absolute Bezugsverjährung 10 Jahre... weiterlesen
Einleitung Der Steuerpflichtige, der mit einer Veranlagung der Steuerbehörden nicht einverstanden ist, kann sich mittels eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels dagegen zur Wehr setzen: Grundsätzliches Rechtsmittel-Übersichten... weiterlesen
Rechtsmittel b. DBSt Rechtsmittel Anfechtungsobjekt Rechtsmittelinstanz Entscheid Einsprache Veranlagungsverfügung Steuerbehörde Einspracheentscheid Beschwerde Einspracheentscheid Kantonales Steuerrekursgericht Beschwerdeentscheid Beschwerde Beschwerdeentscheid Kantonales Verwaltungsgericht Verwaltungs- gerichtsentscheid Beschwerde in öffentlich-rechtlichen... weiterlesen
Die Einsprache ist der Rechtsbehelf, mit welchem der Steuerpflichtige die Veranlagungsverfügung in erster Instanz anfechten kann (DBG 132): Definition Einsprache = Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen, welcher... weiterlesen
Gegen den Einspracheentscheid kann der Steuerpflichtige Beschwerde an das kantonale Steuerrekursgericht (früher Kantonale Steuerrekurskommission) erheben: Definition Beschwerde = Rechtsmittel, welches den Interessen des Steuerpflichtigen an... weiterlesen
Direkte Bundessteuer Kantonale Steuern Direkte Bundessteuer Der Steuerpflichtige kann gegen den Beschwerdeentscheid des Steuerrekursgerichts (früher: Kantonale Steuerrekurskommission) bzw. gegen die allf. zusätzliche kantonale Rechtsmittelinstanz betreffend... weiterlesen
Einleitung Die nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist formell rechtskräftig gewordenen Veranlagungsverfügungen können mit einem (ordentlichen) Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden: Grundsätzliches Revision Nachsteuer Vereinfachte Erbennachbesteuerung... weiterlesen
Formelle Rechtskraft einer Steuerveranlagungsverfügung bedeutet: Grundsatz Steuerpflichtiger Der Steuerpflichtige kann bei formeller Rechtskraft die Veranlagung nicht mehr mit einem Rechtsmittel anfechten Steuerbehörden Die rechtskräftige Veranlagungsverfügung... weiterlesen
Das „Revisionsverfahren“ dient dazu, bei Vorliegen der revisionsspezifischen Voraussetzungen von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eine rechtskräftige Steuerveranlagung zugunsten des Steuerpflichtigen zu korrigieren: Definition... weiterlesen
Mit der „Nachsteuerveranlagung“ wird eine Steuerveranlagung zuungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert: Definition Nachsteuer = Nachforderung von nicht oder zu wenig veranlagten Steuern zur Schadloshaltung des Gemeinwesens... weiterlesen
Seit 01.01.2010 gibt es für die Erben die erleichterte Nachbesteuerung von durch den Erblasser nicht steuerlich deklarierten Einkommens und Vermögens: Definition Vereinfachte Erbennachbesteuerung = steuerlich... weiterlesen
Auch der Steuerbehörde können Fehler unterlaufen: Definition „Rechnungsfehler“ Rechnungsfehler = rechnerische Fehler bei einer mathematischen Operation Definition „Schreibversehen“ Schreibversehen = Fehler bei der Übertragung von... weiterlesen
Einleitung Nach dem Ableben eines Steuerpflichtigen grundsätzlich binnen zwei Wochen ein „amtliches Inventar“ aufzunehmen (DBG 154 Abs. 1): Inventar-Funktion / Gegenstand Inventar-Verfahren Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER... weiterlesen
Mit der Inventarpflicht von DBG 154 Abs. 1 will der Gesetzgeber verschiedenes: Definition (Steuer-)Inventar = Verzeichnis des Bestandes und Wertes der Nachlassaktiven und Nachlasspassiven, Wert... weiterlesen
Das Inventarisationsverfahren ist gewissen Regeln unterworfen: Grundlagen DBG 157 Sicherung der Inventaraufnahme Im Prinzip dürfen die Erben und die Personen, die Erbschaftsvermögen verwalten (Willensvollstrecker bzw.... weiterlesen
Einleitung Nach der Steuerveranlagung folgt zwangsläufig der Steuerbezug beim Steuerpflichtigen: Grundsätzliches Steuerfälligkeit / Steuerbezug Steuererlass Rückforderung bezahlter Steuern Steuersicherung Bezugsverjährung Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI... weiterlesen
Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien: Allgemeiner Fälligkeitstermin Direkte Bundessteuer (DBSt) 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt... weiterlesen
Direkte Bundessteuer Kantonale Steuern Direkte Bundessteuer Der Steuerpflichtige kann gegen den Beschwerdeentscheid des Steuerrekursgerichts (früher: Kantonale Steuerrekurskommission) bzw. gegen die allf. zusätzliche kantonale Rechtsmittelinstanz betreffend... weiterlesen