Revision
Das „Revisionsverfahren“ dient dazu, bei Vorliegen der revisionsspezifischen Voraussetzungen von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eine rechtskräftige Steuerveranlagung zugunsten des Steuerpflichtigen zu korrigieren: Definition... weiterlesen
Das „Revisionsverfahren“ dient dazu, bei Vorliegen der revisionsspezifischen Voraussetzungen von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eine rechtskräftige Steuerveranlagung zugunsten des Steuerpflichtigen zu korrigieren: Definition... weiterlesen
Mit der „Nachsteuerveranlagung“ wird eine Steuerveranlagung zuungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert: Definition Nachsteuer = Nachforderung von nicht oder zu wenig veranlagten Steuern zur Schadloshaltung des Gemeinwesens... weiterlesen
Seit 01.01.2010 gibt es für die Erben die erleichterte Nachbesteuerung von durch den Erblasser nicht steuerlich deklarierten Einkommens und Vermögens: Definition Vereinfachte Erbennachbesteuerung = steuerlich... weiterlesen
Auch der Steuerbehörde können Fehler unterlaufen: Definition „Rechnungsfehler“ Rechnungsfehler = rechnerische Fehler bei einer mathematischen Operation Definition „Schreibversehen“ Schreibversehen = Fehler bei der Übertragung von... weiterlesen
Einleitung Nach dem Ableben eines Steuerpflichtigen grundsätzlich binnen zwei Wochen ein „amtliches Inventar“ aufzunehmen (DBG 154 Abs. 1): Inventar-Funktion / Gegenstand Inventar-Verfahren Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER... weiterlesen
Mit der Inventarpflicht von DBG 154 Abs. 1 will der Gesetzgeber verschiedenes: Definition (Steuer-)Inventar = Verzeichnis des Bestandes und Wertes der Nachlassaktiven und Nachlasspassiven, Wert... weiterlesen
Das Inventarisationsverfahren ist gewissen Regeln unterworfen: Grundlagen DBG 157 Sicherung der Inventaraufnahme Im Prinzip dürfen die Erben und die Personen, die Erbschaftsvermögen verwalten (Willensvollstrecker bzw.... weiterlesen
Einleitung Nach der Steuerveranlagung folgt zwangsläufig der Steuerbezug beim Steuerpflichtigen: Grundsätzliches Steuerfälligkeit / Steuerbezug Steuererlass Rückforderung bezahlter Steuern Steuersicherung Bezugsverjährung Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI... weiterlesen
Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien: Allgemeiner Fälligkeitstermin Direkte Bundessteuer (DBSt) 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt... weiterlesen
Direkte Bundessteuer Kantonale Steuern Direkte Bundessteuer Der Steuerpflichtige kann gegen den Beschwerdeentscheid des Steuerrekursgerichts (früher: Kantonale Steuerrekurskommission) bzw. gegen die allf. zusätzliche kantonale Rechtsmittelinstanz betreffend... weiterlesen
Die Veranlagungsbehörde darf auf eine unangefochten gebliebene Veranlagungsverfügung während der laufenden Rechtsmittelfrist zurückkommen, ohne dass die nach Eintritt der Rechtskraft erforderlichen Voraussetzungen für eine Revision... weiterlesen
Das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis bleibt ausdrücklich vorbehalten: Berufsgeheimnis Auf das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis können sich nur Angehörige jener Berufe berufen, denen es von Gesetzes wegen... weiterlesen
Zur Direktauskunft verpflichtete Behörden Es gibt Behörden (des Bundes, der Kantone und der Gemeinden) sowie Dritte, welche für die Veranlagung der dBSt direkt Auskunft zu... weiterlesen
Einleitung Nachfolgend wird die Ausnahmevariante der „Veranlagung nach Ermessen“ (auch: „Ermessensveranlagung“ oder „Ermessenstaxation“) näher erläutert. Hiezu wird folgende Gliederung gewählt: Grundsätzliches Voraussetzungen Ermessenveranlagung aus der... weiterlesen
Die Ermessensveranlagung wird sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene angewandt (vgl. DBG 130 Abs. 2 und StHG 46 Abs. 3): Definition Ermessensveranlagung = Feststellung... weiterlesen
Eine Ermessensveranlagung darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Fehlen der für eine genaue Veranlagung notwendigen Grundlagen Nichterfüllung der Verfahrenspflichten durch den... weiterlesen
Die (eidgenössische oder kantonale) Steuerbehörde ist berechtigt, eine Ermessensveranlagung vorzunehmen, wenn die Ergebnisse der Buchhaltung markant von den dem Fiskus zur Verfügung stehenden Erfahrungszahlen abweichen:... weiterlesen
Grundsätzliches Für die Schätzung des Gewinns eines Unternehmens oder des Einkommens eines Selbständigerwerbenden dienen den Steuerbehörden die Erfahrungszahlen: Buchhaltung Angaben über Materialkosten Lohnkosten Umsätze usw.... weiterlesen
Die Einsprache- und Beschwerderechte gehen bei der Ermessenstaxation nicht gleich weit wie bei der ordentlichen Veranlagung: Einsprache- und Beschwerde-Schranke DBG und StHG sehen eine Beschränkung... weiterlesen
Grosse Differenz zwischen deklariertem und veranlagtem Einkommen > Steuerhinterziehungsversuch Ergibt die Ermessensveranlagung eine so grosse Differenz zwischen dem vom Steuerpflichtigen deklarierten und dem amtlich veranlagten... weiterlesen