MWST: Absolute Verjährung für altrechtliche MWST-Forderungen und Vorsteueransprüche auch 15 Jahre
SchlTzZGB 49 Abs. 3, MWSTV(1994) 40 und 41, MWSTG(1999) 49 und 50, MWSTG(2009) 112 MWST-Forderungen wie auch MWST-Vorsteueransprüche aus den Jahren 1995 – 2000 gelten... weiterlesen