Steuerrechtliche Folgen
Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss. Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen... weiterlesen
Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss. Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen... weiterlesen
Einleitung Bei der Veruntreuung von Quellensteuern ist folgendes zu beachten: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung zu Hinterziehung der Quellensteuer Voraussetzungen Subjekte Strafe Strafverfolgungs-Verjährung Selbstanzeige... weiterlesen
Veruntreuung von Quellensteuern = Zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtete Personen verwenden abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen... weiterlesen
Die gesetzliche Grundlage für die Veruntreuung von Quellensteuern befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art. 187: Art. 187 DBG Wer... weiterlesen
Hinterziehung der Quellensteuer (Art. 175 DBG) Veruntreuung der Quellensteuer (Art. 187 StGB) Steuerpflichtiger: Zieht Steuer nicht oder nicht vollständig von der Quelle ab >... weiterlesen
Arbeitgeber hat ausländischen Arbeitnehmer (mit Ausweis A, B oder Asylbewerber) Unterlassung der Ablieferung der abgezogenen Steuer an die Steuerbehörde durch Arbeitgeber Verwendung der nicht abgelieferten... weiterlesen
Als delikts- und straffähige Personen kommen bei der Veruntreuung von Quellensteuern in Betracht: Natürliche Personen Steuerpflichtiger Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter Juristische Personen Organe Vertragliche Vertreter,... weiterlesen
Personen, die zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet sind und abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen verwenden, werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3... weiterlesen
Das Recht auf Strafverfolgung wegen vollendeter Steuerhinterziehung verjährt 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für welche der Steuerpflichtige die Quellensteuer nicht korrekt abgeliefert oder eine... weiterlesen
Liegt eine Selbstanzeige nach DBG 175 Abs. 3 oder DBG 81a Abs. 1 vor, wird von einer Strafverfolgung wegen Veruntreuung von Quellensteuern und anderen Straftaten,... weiterlesen
Einleitung Beim Abgabebetrug fallen in Betracht: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung zu Steuerhinterziehung Voraussetzungen... weiterlesen
Kurzdefinition Abgabebetrug = Abgabenvorenthaltung durch arglistiges Verhalten oder sonstige Schädigung des Fiskus Legaldefinition Abgabebetrug = “Bewirkt der Täter durch sein arglistiges Verhalten, dass dem Gemeinwesen... weiterlesen
Straftatbestände teilweise in Spezialgesetzen geregelt (Stempelsteuergesetz, Verrechnungssteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz usw.), welche primär zur Anwendung gelangen. Subsidiäre gesetzliche Grundlage für die Strafverfolgung des Abgabebetruges befindet sich im... weiterlesen
Arglistiges Verhalten des Steuerpflichtigen durch besondere Machenschaften oder besondere Kniffe oder ganzes Lügengebäude oder nicht oder schwer überprüfbare falsche Angaben oder Abhalten der Überprüfung der... weiterlesen
Verwaltungsstrafrecht und somit Abgabebetrug nur anwendbar, wenn Kompetenz der Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Bundesverwaltungsbehörde übertragen Verfolgung von Steuerdelikten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern... weiterlesen
Abgrenzung zu Steuerhinterziehung Abgrenzung zur Urkundenfälschung Abgrenzung zu Betrug Abgrenzung zu Steuerhinterziehung Steuerhinterziehung (Art. 175 DBG) Steuerbetrug (Art. 186 DBG) (qualifizierte Steuerhinterziehung) Steuervorteil mittels:... weiterlesen
Voraussetzungen für den Steuerbetrug: Steuerhinterziehungsabsicht Vorsätzliches Handeln oder Unterlassen (kein fahrlässiger Steuerbetrug möglich) Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre) Erstellen oder erstellen lassen gefälschter, verfälschter oder... weiterlesen
Praxis Die weite Umschreibung des Urkundenbegriffs nach DBG führt gemäss Rechtsprechung (BGE 125 IV 17) dazu, dass im Falle einer Steuerhinterziehung bei Einreichung von Bilanzen... weiterlesen
Als delikts- und straffähige Personen kommen beim Steuerbetrug in Betracht: Natürliche Personen Steuerpflichtiger Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter Juristische Personen Organe Vertragliche Vertreter, wenn mit Wirkung... weiterlesen
Nebst der Bestrafung (siehe nachfolgend) wird bei vollendeter Steuerhinterziehung zusätzlich die Nach- und Strafsteuer erhoben (vgl. DBG 186). Vgl. hiezu: Nachsteuerverfahren ... weiterlesen