Rückforderung bezahlter Steuern
Hat der Steuerpflichtige irrtümlich zu viel bezahlt: Rückforderungsrecht Direkte Bundessteuer (DBSt) Der Steuerpflichtige kann zu viel bezahlte Steuern zurückfordern Vgl. DBG 168 Kantonale Steuern Siehe... weiterlesen