Steuerfälligkeit / Steuerbezug
Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien: Allgemeiner Fälligkeitstermin Direkte Bundessteuer (DBSt) 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt... weiterlesen
Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien: Allgemeiner Fälligkeitstermin Direkte Bundessteuer (DBSt) 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt... weiterlesen
Direkte Bundessteuer Kantonale Steuern Direkte Bundessteuer Der Steuerpflichtige kann gegen den Beschwerdeentscheid des Steuerrekursgerichts (früher: Kantonale Steuerrekurskommission) bzw. gegen die allf. zusätzliche kantonale Rechtsmittelinstanz betreffend... weiterlesen
Die Veranlagungsbehörde darf auf eine unangefochten gebliebene Veranlagungsverfügung während der laufenden Rechtsmittelfrist zurückkommen, ohne dass die nach Eintritt der Rechtskraft erforderlichen Voraussetzungen für eine Revision... weiterlesen
Das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis bleibt ausdrücklich vorbehalten: Berufsgeheimnis Auf das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis können sich nur Angehörige jener Berufe berufen, denen es von Gesetzes wegen... weiterlesen
Zur Direktauskunft verpflichtete Behörden Es gibt Behörden (des Bundes, der Kantone und der Gemeinden) sowie Dritte, welche für die Veranlagung der dBSt direkt Auskunft zu... weiterlesen
Einleitung Nachfolgend wird die Ausnahmevariante der „Veranlagung nach Ermessen“ (auch: „Ermessensveranlagung“ oder „Ermessenstaxation“) näher erläutert. Hiezu wird folgende Gliederung gewählt: Grundsätzliches Voraussetzungen Ermessenveranlagung aus der... weiterlesen
Die Ermessensveranlagung wird sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene angewandt (vgl. DBG 130 Abs. 2 und StHG 46 Abs. 3): Definition Ermessensveranlagung = Feststellung... weiterlesen
Eine Ermessensveranlagung darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Fehlen der für eine genaue Veranlagung notwendigen Grundlagen Nichterfüllung der Verfahrenspflichten durch den... weiterlesen
Die (eidgenössische oder kantonale) Steuerbehörde ist berechtigt, eine Ermessensveranlagung vorzunehmen, wenn die Ergebnisse der Buchhaltung markant von den dem Fiskus zur Verfügung stehenden Erfahrungszahlen abweichen:... weiterlesen
Grundsätzliches Für die Schätzung des Gewinns eines Unternehmens oder des Einkommens eines Selbständigerwerbenden dienen den Steuerbehörden die Erfahrungszahlen: Buchhaltung Angaben über Materialkosten Lohnkosten Umsätze usw.... weiterlesen
Die Einsprache- und Beschwerderechte gehen bei der Ermessenstaxation nicht gleich weit wie bei der ordentlichen Veranlagung: Einsprache- und Beschwerde-Schranke DBG und StHG sehen eine Beschränkung... weiterlesen
Grosse Differenz zwischen deklariertem und veranlagtem Einkommen > Steuerhinterziehungsversuch Ergibt die Ermessensveranlagung eine so grosse Differenz zwischen dem vom Steuerpflichtigen deklarierten und dem amtlich veranlagten... weiterlesen
Einleitung Die Veranlagungseröffnung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: Veranlagungsverfügung Rechtsmittelbelehrung / Einsprachefrist Zustellung Grundlagen Zustellarten Besondere Zustelladressen Zustelladressat Zustellung / Zustellungsnachweis Annahmeverweigerung... weiterlesen
Nach Beendigung des Untersuchungsverfahrens setzt die Steuerbehörde das Ergebnis in einer verbindlichen Veranlagungsverfügung fest (vgl. DBG 131 Abs. 1): Definition Veranlagungsverfügung = formalisiertes Behördenpapier, welches... weiterlesen
Wichtige Elemente der Veranlagungsverfügung und ihrer Eröffnung sind Rechtsmittelbelehrung und Einsprachefrist: Definition Rechtsmittelbelehrung = Belehrung des Verfügungslesers darüber, ob und wie die behördliche Verfügung durch... weiterlesen
Einleitung Die Zustellung der Veranlagungsverfügung ist ein zwingender Verfahrensschritt, muss doch der der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht werden. Grundlagen Zustellarten Besondere Zustelladressen Zustelladressat... weiterlesen
Wird gegen die ordnungsgemäss eröffnete Veranlagungsverfügung innert Frist keine Einsprache erhoben, so erwächst sie in Rechtskraft. Folgen der Rechtskraft: Nachträgliche Änderung nur bei Vorliegen von... weiterlesen
Alle schweizerischen Steuergesetze sehen vor, dass die Einleitung eines Veranlagungsverfahrens, einer Strafverfolgung wegen Steuerbetrugs oder eines Vollstreckungsverfahrens nach Ablauf einer gewissen Zeit ausgeschlossen sind: Definition... weiterlesen
Es gibt auch die Verwirkung mit Verwirkungsfristen: Definition Verwirkung = Anspruchshinfall infolge Zeitablaufs Grundlagen DBG 152 StHG 53 Abgrenzung Verjährung Verwirkungswirkung Im Gegensatz zur Verjährung... weiterlesen
Alle schweizerischen Steuergesetze sehen vor, dass die Einleitung eines Veranlagungsverfahrens, einer Strafverfolgung wegen Steuerbetrugs oder eines Vollstreckungsverfahrens nach Ablauf einer gewissen Zeit ausgeschlossen sind: Definition... weiterlesen